Ich steh grad mal wieder etwas auf dem Schlauch,
wir haben ein Urteil vom 12.01., zugestellt am 24.01. Am 26.01. haben wir Berufung dagegen eingelegt, und eine Fristverlängerung für die Berufungsbegründung von einem Monat beantragt. Wann läuft die Frist jetzt aus?
Muss ich jetzt von dem Tag zählen wo wir die Berufung eingelegt haben so, dass die Frist dann am 26.02. abläuft oder von der Zustellung an einen Monat verlängern?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Wann läuft die Frist aus?
Also ohne Fristverlängerungsantrag würde die Frist am 24.03. ablaufen, § 520 (2) S.1.
Ich hatte das selbst noch nie, aber ich würde schätzen, dass dann die Frist am 24.04. abläuft, also normale Begründungsfrist plus den beantragten einen Monat.
Stimmt das so?
Ich hatte das selbst noch nie, aber ich würde schätzen, dass dann die Frist am 24.04. abläuft, also normale Begründungsfrist plus den beantragten einen Monat.
Stimmt das so?
26.4. (wegen Ostern)
recht ungewöhnlich, die Frist schon zwei Monate vor Ablauf verlängern zu lassen, aber kann man machen
recht ungewöhnlich, die Frist schon zwei Monate vor Ablauf verlängern zu lassen, aber kann man machen
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Immer ab Zustellung, nicht ab Einlegung der Berufung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ok vieeeeeeeelen Dank =)
Find ich auch recht ungewöhnlich so früh schon die Frist zu verlängern mein Ex-Chef hat es immer erst am letzten Tag gemacht und hier schon gleich mit Einlegung der Berufung und sogar die wurde ja gleich 2 Tage nach Zustellung eingelegt. Der Mann hier ist sehr schnell
Find ich auch recht ungewöhnlich so früh schon die Frist zu verlängern mein Ex-Chef hat es immer erst am letzten Tag gemacht und hier schon gleich mit Einlegung der Berufung und sogar die wurde ja gleich 2 Tage nach Zustellung eingelegt. Der Mann hier ist sehr schnell
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Sei doch froh, dann hast den ganzen Mist nicht auf den letzten Drücker kurz vor Feierabend, so wie mein Chef das immer macht.
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naja - irgendwann könnte der Richter nachfragen, warum man schon zwei monate vorher weiß, dass man einen monat länger brauch. Ich kann mir die Begründung dazu irgendwie nicht so recht vorstellen...