Einigungsgebühr aus welchem Steitwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Lilli259
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 29.08.2008, 10:14

#1

14.01.2011, 08:42

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich stehe gerade auf der Leitung. Streitwert im gerichtlichen Verfahren waren knapp 100.000,00 EUR Vergleichsbetrag 30.000,00 EUR. Welchen Betrag nimm ich für die Einigungsgebühr? Abgerechnet haben wir bisher immer den betrag über den sich verglichen wurde. Jetzt kommt aber mein Chef & ist der Meinung, der höhre Streitwert muss angesetzt werden, sprich der Betrag, der sich erledigt hat.
"Never argue with idiots. They drag yu down to their level and then beat you with experience.“[/color]
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

14.01.2011, 08:45

:suche

Die EG wird immer aus dem Wert berechnet, über welchen sich verglichen, nicht auf welchen sich verglichen wurde.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#3

14.01.2011, 08:48

:zustimm
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Sam29

#4

14.01.2011, 09:52

Bislang hast Du die Einigungsgebühr nach dem Wert berechnet, worüber Ihr Euch verglichen habt. Hier also wären es 100.00 €
Dein Chef sagt, der höhere Wert. Hier also 100.000 €
Wo liegt das Problem?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

14.01.2011, 09:57

Verstehe deine Frage nicht so richtig. Du schreibst doch selbst, daß die EG aus dem Wert berechnet wird, über welchen sich verglichen wurde. Das sind doch die 100.000,00 Euro.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten