Guten Morgen Ihr Lieben,
ich stehe gerade auf der Leitung. Streitwert im gerichtlichen Verfahren waren knapp 100.000,00 EUR Vergleichsbetrag 30.000,00 EUR. Welchen Betrag nimm ich für die Einigungsgebühr? Abgerechnet haben wir bisher immer den betrag über den sich verglichen wurde. Jetzt kommt aber mein Chef & ist der Meinung, der höhre Streitwert muss angesetzt werden, sprich der Betrag, der sich erledigt hat.
Einigungsgebühr aus welchem Steitwert?
- LuzZi
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Die EG wird immer aus dem Wert berechnet, über welchen sich verglichen, nicht auf welchen sich verglichen wurde.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- sunny84
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Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Bislang hast Du die Einigungsgebühr nach dem Wert berechnet, worüber Ihr Euch verglichen habt. Hier also wären es 100.00 €
Dein Chef sagt, der höhere Wert. Hier also 100.000 €
Wo liegt das Problem?
Dein Chef sagt, der höhere Wert. Hier also 100.000 €
Wo liegt das Problem?
- Liesel
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Verstehe deine Frage nicht so richtig. Du schreibst doch selbst, daß die EG aus dem Wert berechnet wird, über welchen sich verglichen wurde. Das sind doch die 100.000,00 Euro.
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