keine Auskunftserteilung - Vollstreckung Zwangsgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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naylu
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#1

05.01.2011, 10:06

Hallo und ein frohes und erfolgreiches neues Jahr an alle!

Gegner hat in einer Familiensache keine Auskunft erteilt. Ich habe nun den Zwangsgeldbeschluss nebst Klausel und Zustellungsbesch. vorliegen. Wie geht es nun weiter, wenn ich das ZV vollstrecken will? Ganz normaler ZV-Auftrag? Müssen irgendwelche bestimmten Formulierungen mit aufgenommen werden?

Danke
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Liesel
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#2

05.01.2011, 10:08

Normale Vollstreckung - ZV-Auftrag, PfÜB usw -. Du mußt aber beachten, daß die vollstreckten Beträge an die Staatskasse abgeführt werden müssen.

Im Übrigen: :suche
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naylu
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#3

05.01.2011, 10:13

Ah! Prima! Dankeschön....
An die Staatskasse hätte ich nicht gedacht, ist aber logisch, wenn ich das jetzt so lese :oops:
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