Kürzung Verfahrens- und Terminsgebühr im Sozialrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gismo
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#1

04.01.2011, 17:44

Hallo Ihr Lieben,

als erstes wollte ich erstmal die nette Kommunikation und die Hilfsbereitschaft der Benutzer loben.

So nun zu meiner Frage,

Das SG will mir in einer PKH-Sache, wo wir das Mandant von einem anderen Anwalt übernommen haben - die Verfahrsgebühr von 250 Euro auf 80 Euro und die Terminsgebühr von 200 Euro auf 100 Euro kürzen. Mit der Begründung, wir hätten lediglich Mandantsübernahme angezeigt, Akteneinsicht genommen und der Termin war nur 10 min. und dann haben wir verloren.

Hat vielleicht jemand ne Argumentationsidee, warum die Gebühren zum Mittelwert entstanden sind? Eine Kürzung ist m.E. nicht berechtigt, da die Sache von uns ja komplett neu bearbeitet werden und eine Einarbeitung erfolgen mußte. Sieht das Gericht nicht so!

Vielen Dank im Voraus

:thx
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Liesel
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#2

04.01.2011, 17:48

Schau mal auf http://www.sozialgerichtsbarkeit.de" target="blank Dort findest du viele Beschlüsse usw.
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