Ich habe einen Kombiauftrag an die GVV-Stelle erteilt.
Nachdem wir mit dem Schuldner nun eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, habe ich den zuständigen GVZ angeschrieben und die ZV zurückgenommen.
Der GVZ hat uns daraufhin die Vollstreckungsunterlagen und seine Kostenrechnung zugesandt.
In der Kostenrechnung ist 2 x die Postion 604 "Nicht erledigte Amtshandlung" aufgeführt.
Das hatte ich noch nie so. Ich habe schon öfter ZV-Aufträge zurückgenommen, da wurde diese Gebühr allerdings nur einmal berechnet.
Ist das so, weil der Kombiauftrag quasi aus zwei Teilen (ZV und eV) besteht?
Gerichtsvollzieherkosten
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Das wird mit dem Kombiauftrag nichts zu tun haben. Wahrscheinlich war der GVZ schon zweimal da gewesen und hat niemanden angetroffen. Deswegen hat der Schuldner vielleicht auch mit euch eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, bevor der GVZ das e.V. Protokoll abnehmen konnte bzw. Termin für die e.V. bestimmt hat.
- blackcat
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Finde ich trotzdem komisch. Ich hatte schon öfter GVZ, die einen Schuldner des öfteren nicht angetroffen haben. Die haben diese Gebühr dann auch nur einmal berechnet.
Wäre ja auch ein wenig übertrieben, ansonsten könnte man dort ja 10 mal auflaufen...
Wäre ja auch ein wenig übertrieben, ansonsten könnte man dort ja 10 mal auflaufen...
Schau mal hier: http://www.ra-kotz.de/gerichtsvollzieher.htm
Vielleicht findest du ja ne Erklärung. Wenn nicht, dann ruf den GV einfach mal an.
Vielleicht findest du ja ne Erklärung. Wenn nicht, dann ruf den GV einfach mal an.
Gerichtsvollzieherkostengesetz.......... Da muss drin stehen (wie im RVG), wann die bestimmten Kosten anfallen.
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Es kann nur sein, dass das ZwV-Verfahren durch den zuständigen GV bereits erledigt (fruchtlose Vollstreckung etc.), und das EV-Verfahren eingeleitet wurde. Dann fallen auch 2x Gebühren nach KV 604 an (1x ZwV, 1x EV-Verfahren).