Es ist ein einer Angelegenheit ein Anerkenntnisurteil ergangen. Jetzt ist die Gegenseite der Meinung, dass uns dafür keine Terminsgebühr zusteht & wenn dann nur eine geminderte, weil die eingeklagte Hauptforderung einen Monat vor der Verhandlung gezahlt wurde. Ich bin mir sicher, dass uns eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG zusteht. Aber von welchem Streitwert?????
Setzte ich die Hauptforderung an obwohl diese vorher bezahlt wurde oder setzte ich nur die Verfahrenskosten an??
Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil
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Ist der SW nicht festgesetzt worden?
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Wenn da "Anerkenntnisurteil" steht, gibt es natürlich auch ne Terminsgebühr. Was den Streitwert angeht, kommt es ganz drauf an was und wie festgesetzt worden ist im Zweifel SW-Festsetzung beantragen...
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Mein Reden seit 1391, aber auf mich hört ja keiner...Asgoth hat geschrieben: im Zweifel SW-Festsetzung beantragen...
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na dann weißt du ja, was du zu tun hast
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Ja, die Frist verlängern. Wir haben eine Woche zur Stellungnahme bekommen. Der GegenRA will ja nicht die 3104 "rausrücken"
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Stelle mal umgehend den Antrag auf Festsetzung des SW, dann wird die Kostenfestsetzung hoffentlich bis zum entsprechenden Beschluss zurückgestellt.
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