Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage...
Unser Schuldner hat uns bei einer Buchung ein Konto angegeben, bei dem er aber leider nicht der Kontoinhaber ist.
In der eV steht, dass die Inhaberin dieses Kontos seine Mutter ist.
Sämtliche Gelder von ihm fliessen aber auf dieses Konto.
Kann ich da irgendwas machen oder ist der Schuldner einfach schlauer?
Gruß, Blackcat
Kontopfändung - Aber Kontoinhaber ist die Mutter
Du hast wahrscheinlich keine Infos darüber, ob der Schuldner auch auf das Konto der Mutter ne Kontovollmacht hat???
Ich würde wahrscheinlich erstmal so tun, als wenn das Konto dem Schuldner gehört. Das kann der Rechtspfleger ja nicht prüfen. Und wenn Du dann ne Drittschuldnererklärung bekommst, wahrscheinlich mit dem Inhalt, daß der Schuldner dort kein Kunde ist, würde ich die Bank anschreiben und denen mitteilen, daß das Geld des Schuldners auf das Konto eingeht und das die doch auszuzahlen haben.
Würde dazu dann wahrscheinlich auch ne Kopie des Vermögensverzeichnisses mitschicken.
Preußi
Ich würde wahrscheinlich erstmal so tun, als wenn das Konto dem Schuldner gehört. Das kann der Rechtspfleger ja nicht prüfen. Und wenn Du dann ne Drittschuldnererklärung bekommst, wahrscheinlich mit dem Inhalt, daß der Schuldner dort kein Kunde ist, würde ich die Bank anschreiben und denen mitteilen, daß das Geld des Schuldners auf das Konto eingeht und das die doch auszuzahlen haben.
Würde dazu dann wahrscheinlich auch ne Kopie des Vermögensverzeichnisses mitschicken.
Preußi
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 52
- Registriert: 31.01.2007, 13:06
- Beruf: Anwaltssekretärin
- Wohnort: Hecklingen
Hallo Blackcat, tja offensichtlich gibt es Seminare für Schuldner: Wie trickse ich die Gläubiger aus. Solche Sachen lese ich auch immer wieder in den EV's, "Geld geht auf Konto von XY. Da die Schuldner das ja offensichtlich absichtlich so einrichten, habe ich mal versucht, das Konto des "Drittberechtigten" XY zu pfänden mit dem Hinweis: "Die Pfändung umfaßt nach § 850 h Abs. 1 ZPO auch den Anspruch des Drittberechtigten an den Drittschuldner". Hatten wir damals aus irgend einem schlauen Buch rausgesucht, aber umsonst. Die Bank erteilte dann eine DS-Auskunft, dass kein Konto für die Schuldnerin besteht. Ich hatte dann bei der Bank angerufen und nachgehakt, weil wir ja nicht das Konto der Schuldnerin, sondern das des Drittberechtigten gepfändet hatten. Die SBin hatte sich dann bei der Rechtsabteilung erkundigt und letztendlich mitgeteilt, dass solche Pfändungen nicht möglich sind. Angeblich würden Konten, bei denen diese "Schummelaktion" läuft, von der Bank aus gekündigt werden, aber denkste, und was hab ich dann davon?
Also eher aussichtslos. Ich hatte jedenfalls kein Glück damit und habs deshalb auch nicht wieder versucht.
Gruß Fine
Also eher aussichtslos. Ich hatte jedenfalls kein Glück damit und habs deshalb auch nicht wieder versucht.
Gruß Fine
@ fine
In solchen Fällen würde ich mir das von der Bank aber schriftlich bestätigen lassen und dann nach § 903 ZPO eine ergänzende eidesstattliche Versicherung beantragen.
Gruß
Preußi
In solchen Fällen würde ich mir das von der Bank aber schriftlich bestätigen lassen und dann nach § 903 ZPO eine ergänzende eidesstattliche Versicherung beantragen.
Gruß
Preußi
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 228
- Registriert: 01.07.2006, 21:58
- Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter
Ganz normal eine Pfändung machen mit der Mutter als Drittschuldner und zwar auf Herausgabe der auf dem Konto der Mutter eingehenden Gelder. Hierbei hat der Schuldner dann keine Schutzansprüche auf angebl. unpfändbare Beträge.
- blackcat
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 865
- Registriert: 23.10.2006, 16:05
- Wohnort: Niedersachsen
Super, danke!
@Jimmy: Das werde ich erstmal versuchen.
Sollte das nicht hinhauen, werde ich preußi`s Vorschlag versuchen.
Ich versteh sowas immer nicht. Die Gläubiger sind doch immer die Gelackmeierten...
@Jimmy: Das werde ich erstmal versuchen.
Sollte das nicht hinhauen, werde ich preußi`s Vorschlag versuchen.
Ich versteh sowas immer nicht. Die Gläubiger sind doch immer die Gelackmeierten...
Dann müßte man wiederum die Mutter auf Auszahlung verklagen und dann deren Anspruch gegen die Bank pfänden.
ZV ist doch manchmal ganz schön undankbar
ZV ist doch manchmal ganz schön undankbar