Zwangsvollstreckung in Italien

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Dodo1706
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#1

12.07.2007, 10:02

Habe ein riesen Problem:

Wir haben Titel in Deutschland erwirkt. Nun ist der Schuldner nach Italien gezogen und ich soll nun die Zwangsvollstreckung einleiten. Hat jemand von euch schon mal in Italien vollstreckt? Habe echt keine Ahnung, was ich jetzt mit meinem Titel anfangen soll. Kann mir jemand helfen??? :frust
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blackcat
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#2

12.07.2007, 10:45

Du musst als erstes den Titel als Europäischen Titel bestätigen lassen, damit du vollstrecken kannst.
Ansonsten bei ZV mit Auslandsbezug schauen, da gibts mehr Tipps!

Ich kann dir leider auch nicht mehr dazu sagen ;-)
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Monte
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#3

12.07.2007, 12:20

Ich bin der festen Überzeugung, dass du, wie blackcat schn sagt, vollstrecken kannst. Die Vollstreckung musste Du aber über das AG Berlin-Schönefeld?! (glaube ich) machen, da das die Anlaufstelle für die ZV ist bei Personen ohne festen Wohnsitz oder mit Wohnsitz im Ausland. Ob die italienischen Behörden damit was anfangen können, bezweifel ich aber, frag mal Dolphin?(ich glaube so heißt unser Mitglied), die ist ganz gut auf Zack was italienisch u. Italien selbst angeht!!! Ich habe bisher nur schlechte Erfahrungen mit ital. Behörden gemacht. Leider... Hoffe ich konnte dir weiter helfen.
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Curry
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#4

12.07.2007, 12:25

Also mit dem AG Berlin-Schönefeld muss ich widersprechen. Erst einmal wäre es das AG Berlin-Schöneberg und außerdem ist dieses nur für das Mahnverfahren zuständig, wenn der Gläubiger seinen Sitz im Ausland hat und der Schuldner im Inland.

Die ZV muss dann auch in Italien durchgeführt werden, denke ich.
Curry

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Monte
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#5

12.07.2007, 12:33

gut dass jemand aufpasst!Hab ja auch extra zugschrieben "glaube ich". Aber frag wegen der Sprache usw. trotzdem mal Dolphin
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Monte
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#6

12.07.2007, 12:35

Sorry hab grade unsere Mitgliederliste durchforstet: Heißt nicht Dolphin sonder Mondelfin!!!Und da gibt es noch welche wie z.B. Ceretto. Einfach mal schaun, vielleicht hilfts ja!
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Dodo1706
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#7

12.07.2007, 12:45

Hab gerade mal mit nem Gericht telefoniert und muss erstmal den EVT beantragen... mal sehen wie es dann weitergeht...

Danke euch auf jeden Fall und werde mich zu gegebener Zeit mal an unsere italienischen Mitglieder wenden

:thx :dafuer
Mausilein30

#8

12.07.2007, 13:02

Die Forderng muß unbestritten sein, damit die Bescheinigung "Europäischer Vollstreckungstitel" erteilt wird. Ansonsten muß der Titel in Italien für vollstreckbar erklärt werden.
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butterflybabe
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#9

16.07.2007, 09:42

Und wie wird dann vollstreckt? An welche Behörde? In welcher Sprache?
Mausilein30

#10

16.07.2007, 18:15

Ich habe bislang immer Anwälte in Italien beauftragt. Die Vollstreckung erfolgt in italienisch
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