Hallo.
Weiß von euch jemand, was in ein Ausbildungszeugnis alles rein muss? Vll. weiß ja jemand einen § der über den Inhalt was aussagt.
Danke gleich schon einmal!
Inhalt Ausbildungszeugnis
Ausbildungszeugnis schreiben
Ein Ausbildungszeugnis zählt - wie das Schulabgangszeugnis oder das erworbene Diplom - zu den Elementardokumenten, die jeder Bewerbung beiliegen.
Nach dem BBiG § 16 Absatz 1 hat der Ausbildende den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist hierbei ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
BBiG § 16 Absatz 2 besagt: Das Ausbildungszeugnis muss Angaben enthalten über
F Art,
F Dauer und
F Ziel der Berufsausbildung sowie über die
F erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden.
Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben einzufügen über
F Führung/Verhalten und
F Leistung.
Für die Ausfertigung von Ausbildungszeugnissen gelten dieselben Grundsätze wie für die Ausstellung von qualifizierten Arbeitszeugnissen in einem Arbeitsverhältnis. Auch der Ausbildende muss darauf achten, dass das Ausbildungszeugnis
F fehlerfrei geschrieben ist
F nicht zu kurz ausfällt (ca. 1 1/2 Din A-4 Seiten lang)
F das Aufgabengebiet und die Lerninhalte vollständig dargestellt sind
F in einer einheitlichen sprachlichen Darstellung verfasst wurde
F u.U. Auskunft darüber gibt, ob der Azubi übernommen wird oder (meist aus betrieblichen)
Gründen nicht weiter beschäftigt werden kann
F eine positive Schlussformulierung mit Dank und Wünschen für die Zukunft enthält
F die korrekte Unterzeichnung mit Name des Unterzeichners, Position, Datum
Um ein solches Ausbildungzeugnis auszustellen, benötigen Sie folgende Informationen:
F vollständiger Name sowie Geburtsdatum und -ort des Azubis
F Korrekte Bezeichnung des Ausbildungsberufs
F Ausbildungsbeginn und -ende
F Welche Abteilungen wurden durchlaufen?
F Lerninhalte, was wurde dem Azubi vermittelt?
F allgemeine Leistungsbeurteilung
F besondere Stärken des Azubis
F gibt es Schwachpunkte , die nicht unerwähnt bleiben dürfen?
F soziales Verhalten im Unternehmen (wie kam der Azubi mit Vorgesetzten, Kollegen,
Mitarbeitern, aus?
F Wann wurde die Abschlussprüfung vor der IHK abgelegt?
F Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis?
Für die Zusammenstellung dieser Infos können Sie einen Erfassungbogen zur Ausbildungszeugnis-Ausstellung nutzen. Hier finden Sie ein entsprechendes Beispiel (PDF)
Aufbau - qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Die erhaltenen Informationen werden im Ausbildungszeugnis wie folgt zusammengestellt:
1. Absatz:
Angaben über Person und Ausbildungsberuf des Azubis im Unternehmen
2. Absatz:
Beschreibung/Auflistung der durchlaufenen Abteilungen und vermittelten Lerninhalte
3. Absatz:
Leistungsbeurteilung mit Erwähnung der besonderen Stärken (und ggf. Schwächen)
4. Absatz:
Angaben über das Sozialverhalten
5. Absatz:
Abschlussprüfung IHK, Übernahme
6. Absatz:
Dankes- und Zukunftsformel
Unterstützung bei der Ausbildungszeugnis - Ausstellung erhalten Sie hier: Service
Sie suchen für Ihre MitarbeiterInnen ein qualifiziertes Seminar zum Thema zeitgemäße, individuelle Arbeitszeugnisse? Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich freue mich, Ihnen ein preisgünstiges und dabei hochwertiges Angebot machen zu können.
Ein Ausbildungszeugnis zählt - wie das Schulabgangszeugnis oder das erworbene Diplom - zu den Elementardokumenten, die jeder Bewerbung beiliegen.
Nach dem BBiG § 16 Absatz 1 hat der Ausbildende den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist hierbei ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
BBiG § 16 Absatz 2 besagt: Das Ausbildungszeugnis muss Angaben enthalten über
F Art,
F Dauer und
F Ziel der Berufsausbildung sowie über die
F erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden.
Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben einzufügen über
F Führung/Verhalten und
F Leistung.
Für die Ausfertigung von Ausbildungszeugnissen gelten dieselben Grundsätze wie für die Ausstellung von qualifizierten Arbeitszeugnissen in einem Arbeitsverhältnis. Auch der Ausbildende muss darauf achten, dass das Ausbildungszeugnis
F fehlerfrei geschrieben ist
F nicht zu kurz ausfällt (ca. 1 1/2 Din A-4 Seiten lang)
F das Aufgabengebiet und die Lerninhalte vollständig dargestellt sind
F in einer einheitlichen sprachlichen Darstellung verfasst wurde
F u.U. Auskunft darüber gibt, ob der Azubi übernommen wird oder (meist aus betrieblichen)
Gründen nicht weiter beschäftigt werden kann
F eine positive Schlussformulierung mit Dank und Wünschen für die Zukunft enthält
F die korrekte Unterzeichnung mit Name des Unterzeichners, Position, Datum
Um ein solches Ausbildungzeugnis auszustellen, benötigen Sie folgende Informationen:
F vollständiger Name sowie Geburtsdatum und -ort des Azubis
F Korrekte Bezeichnung des Ausbildungsberufs
F Ausbildungsbeginn und -ende
F Welche Abteilungen wurden durchlaufen?
F Lerninhalte, was wurde dem Azubi vermittelt?
F allgemeine Leistungsbeurteilung
F besondere Stärken des Azubis
F gibt es Schwachpunkte , die nicht unerwähnt bleiben dürfen?
F soziales Verhalten im Unternehmen (wie kam der Azubi mit Vorgesetzten, Kollegen,
Mitarbeitern, aus?
F Wann wurde die Abschlussprüfung vor der IHK abgelegt?
F Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis?
Für die Zusammenstellung dieser Infos können Sie einen Erfassungbogen zur Ausbildungszeugnis-Ausstellung nutzen. Hier finden Sie ein entsprechendes Beispiel (PDF)
Aufbau - qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Die erhaltenen Informationen werden im Ausbildungszeugnis wie folgt zusammengestellt:
1. Absatz:
Angaben über Person und Ausbildungsberuf des Azubis im Unternehmen
2. Absatz:
Beschreibung/Auflistung der durchlaufenen Abteilungen und vermittelten Lerninhalte
3. Absatz:
Leistungsbeurteilung mit Erwähnung der besonderen Stärken (und ggf. Schwächen)
4. Absatz:
Angaben über das Sozialverhalten
5. Absatz:
Abschlussprüfung IHK, Übernahme
6. Absatz:
Dankes- und Zukunftsformel
Unterstützung bei der Ausbildungszeugnis - Ausstellung erhalten Sie hier: Service
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und was ist, wenn meine aufgaben nicht aufgeführt sind, die überstunden die ich während der ausbildung geleistet habe, nicht in einem satz angesprochen werden, und auch kein satz drin ist wie "hat die aufgaben zu unserer vollsten zufriedenheit erledigt"?
was versteht ihr unter "hat von den erlernten aufgaben regen gebrauch gemacht"?
was versteht ihr unter "hat von den erlernten aufgaben regen gebrauch gemacht"?
Was haben denn deine Überstunden im Zeugnis zu suchen??
Was ich darunter verstehe: Möglicherweise wollte der Verfasser schreiben, dass du angewandt hast, was du gelernt hast
Was ich darunter verstehe: Möglicherweise wollte der Verfasser schreiben, dass du angewandt hast, was du gelernt hast
na, dass ich z.b. jederzeit bereit war überstunden zu machen?? sowas gehört doch normalerweise da rein oder?
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Ich finde sowas gehört nicht so direkt da rein.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
nein - siehe oben...
Das hat mit deiner Arbeitsleistung an sich nicht viel zu tun.. Wenn man teamorientiert ist und leistungsfähig, spricht das schon für sich. Ich habe noch nie ein Zeugnis gesehen, in dem stand, dass man Überstunden gemacht hat
Das hat mit deiner Arbeitsleistung an sich nicht viel zu tun.. Wenn man teamorientiert ist und leistungsfähig, spricht das schon für sich. Ich habe noch nie ein Zeugnis gesehen, in dem stand, dass man Überstunden gemacht hat
Ella: Wenn auf irgendwas nicht näher eingegangen worden ist (vergleiche bitte mal mit den oben bezeichneten Inhalten), dann kannst du ein neues Zeugnis verlangen (siehe oben).. Du hast einen Anspruch auf ein vernünftiges (qualifiziertes) Zeugnis..