Wenn man für die geg. Haftpfichtversicherung Kopien aus der Ermittlungsakte fertigen soll, kann man ja die Fotokopie berechnen.
Man bekommt hierfür auch eine Kostenpauschale in Höhe von 26,00 €. Kann man sonst noch Gebühren berechnen ?
Gebühr für Aktenauszug ?
Nur die 26,00 € Pauschale, Kopiekosten, Gerichtskosten für die Übersendung, wenn angefallen und die Umsatzsteuer
- M.arinchen
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Was ist das denn für eine Pauschale? Ich bin nämlich grade in der gleichen Situation. Mein Chef hat mir erzählt, dass man früher, über BRAGO, ziemlich viele Euros "mindestens € 80,00" (Zitat Chef) bekommen hat. Jetzt habe ich den Auftrag, soviel Geld wie möglich, aber annähernd an seine Vorstellung, von der gegn. Vers. rauszuziehen, die uns auch mit Aktenauzug beauftragt haben.
Kann mir jemand helfen?
Wäre lieb, Chef kommt nächste Wo aus Urlaub - bis dahin muss ich unbedingt schlauer als er sein, hihi.
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- Curry
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Du hast doch RA-Micro. Geh mal unter "Kostenrechnungen RVG" auf die Gebührentatbestände. Da steht unter "§ 4 Vereinbarte Vergütung für Aktenauszug" dieser Betrag.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- M.arinchen
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Ups, bin ich doof.
Das sind genau € 26,00. Jipiieh. Ich freu mich voll, dass sich das so leicht geklärt hat. Ich nehme noch die Kosten für die Akte dazu und die einzelnen Kopien und das muss dem Chefe reichen.
Danke, _nancy_, das war ein hilfreicher, kleiner Schups in die richtige Richtung.
Das sind genau € 26,00. Jipiieh. Ich freu mich voll, dass sich das so leicht geklärt hat. Ich nehme noch die Kosten für die Akte dazu und die einzelnen Kopien und das muss dem Chefe reichen.
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- Curry
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Genau, das muss reichen. Und wenn er doch will, dass du mehr abrechnest, dann wird er schon die entsprechende Antwort von der Versicherung bekommen.
Curry
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