Zinsen verjähren ja für vor mehr als 3 Jahren...
- Pepsi
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hm, muss ich nochmal im Kommentar gucken, da wurde nur das Urteil zitiert (weiß jetzt auch nicht mehr welcher Kommentar das war).. wussten wir auch nicht, aber nun sind wir schlauer
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so nu hab ichs, also das is der Palandt 63. Auflage § 367 Nr. 2) c (Zinsen) letzter Satz
die Entscheidung lautet: Keine Anrechnung auf verjährte Zinsen, auch wenn der Schuldner zahlt, ohne die Verjährungseinrede zu erheben. (Hamm MDR 81, 844, Brdbg OLG-NL 95, 266)
die Entscheidung lautet: Keine Anrechnung auf verjährte Zinsen, auch wenn der Schuldner zahlt, ohne die Verjährungseinrede zu erheben. (Hamm MDR 81, 844, Brdbg OLG-NL 95, 266)