Vorgerichtliche Kosten aus Vergleich nach Abrechnung PKH
Verfasst: 10.12.2020, 08:18
Guten Morgen zusammen
Hier herrscht gerade Uneinigkeit wegen folgendem Sachverhalt:
Wir vertreten den Kläger, der PKH ohne Rate hat. Es wird ein Vergleich geschlossen, mit dem sich die Gegenseite verpflichtet, die vorgerichtlichen RA-Kosten zu zahlen.
Da noch keine Zahlung erfolgt war, habe ich in der PKH-Abrechnung lediglich die hälftige Beratungshilfegebühr angerechnet.
Jetzt hat die Gegenseite allerdings gezahlt.
Kann ich die Hälfte der GG jetzt an den Mandanten erstatten oder muß ich auf die VG anrechnen? Ich bin der Meinung, daß ich auf die VG anrechnen und da die PKH bereits gezahlt ist, diesen Teil erstatten muß.
Oder steht die Hälfte dem Mandanten zu, wie die andere Meinung hier ist.
Hier herrscht gerade Uneinigkeit wegen folgendem Sachverhalt:
Wir vertreten den Kläger, der PKH ohne Rate hat. Es wird ein Vergleich geschlossen, mit dem sich die Gegenseite verpflichtet, die vorgerichtlichen RA-Kosten zu zahlen.
Da noch keine Zahlung erfolgt war, habe ich in der PKH-Abrechnung lediglich die hälftige Beratungshilfegebühr angerechnet.
Jetzt hat die Gegenseite allerdings gezahlt.
Kann ich die Hälfte der GG jetzt an den Mandanten erstatten oder muß ich auf die VG anrechnen? Ich bin der Meinung, daß ich auf die VG anrechnen und da die PKH bereits gezahlt ist, diesen Teil erstatten muß.
Oder steht die Hälfte dem Mandanten zu, wie die andere Meinung hier ist.