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PKH Abrechnung Pfändung

Verfasst: 03.11.2020, 10:22
von strohblume
Hallo zusammen,

habe einen Pfüb bezüglich Unterhaltspfändung für zwei Kinder gemacht. Beide Kinder haben separat PKH erhalten.

Nun meine Frage:
Bei der Abrechnung nehme ich da eine Erhöhung für das zweite Kind oder rechne ich nur eine 0,3 Gebühr ab.

Re: PKH Abrechnung Pfändung

Verfasst: 03.11.2020, 13:13
von icerose
War es wirklich 1 Pfüb für 2 Gläubiger? Dann ist die 3309 erhöht wegen zwei Aufftraggebern.

Re: PKH Abrechnung Pfändung

Verfasst: 03.11.2020, 13:22
von Adora Belle
Müsste nicht auch hier eher gem. §22 Abs.1 zusammengerechnet werden? Die PKH ist dann wahrscheinlich nach dem Verhältnis der Gegenstandswerte abzurechnen.

Re: PKH Abrechnung Pfändung

Verfasst: 03.11.2020, 15:28
von strohblume
Die Unterhaltsrückstände für beide Kinder wurden in einem Pfüb geltend gemacht. Es gibt somit eine Hauptforderung für beide Kinder.

Re: PKH Abrechnung Pfändung

Verfasst: 03.11.2020, 15:37
von Adora Belle
Na dann, keine Erhöhung.

Re: PKH Abrechnung Pfändung

Verfasst: 04.11.2020, 09:48
von strohblume
Vielen Dank