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PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten?

Verfasst: 11.06.2018, 13:22
von funnybunny1989
Hallo :huepf

ich hab da noch einmal eine Frage.

Wir haben 3 Mandanten, einer hat PKH bewilligt bekommen. Das Verfahren wurde endlich (durch einen Vergleich) beendet - Gerichtskosten werden geteilt. Nun haben unsere Mandaten eine Rechnung über die Gerichtskosten erhalten (Hälfte der GK nach Vergleich - andere Hälfte zahlt ja der Gegner) und ein Mandant fragt mich jetzt, ob nicht 1/3 der GK durch die Staatskasse übernommen werden muss. Ist das richtig? es klingt zumindest logisch. Müssen die anderen beiden dann einfach jeweils ihr Drittel überweisen ? (Und was passiert mit dem Rest? Muss ich da ans Gericht schreiben - oder wissen die das ja selbst?

herzlichen Dank für eure bisherige und zukünftige Hilfe an dieser Stelle :thx :wink1

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:27
von icerose
funnybunny1989 hat geschrieben:Muss ich da ans Gericht schreiben - oder wissen die das ja selbst?
Das lässt sich so leicht gar nicht beantworten. Es kommt auf den genauen Wortlaut der Kostengrundentscheidung an.

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:30
von funnybunny1989
icerose hat geschrieben:
funnybunny1989 hat geschrieben:Muss ich da ans Gericht schreiben - oder wissen die das ja selbst?
Das lässt sich so leicht gar nicht beantworten. Es kommt auf den genauen Wortlaut der Kostengrundentscheidung an.
ach so, ok: Im Vergleich steht:

"Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."

Hilft das?

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:32
von icerose
Ja, und zwar insoweit, als dass der PKH-Mandant seinen Teil der Gerichtskosten wird zahlen müssen. :-?

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:33
von funnybunny1989
icerose hat geschrieben:Ja, und zwar insoweit, als dass der PKH-Mandant seinen Teil der Gerichtskosten wird zahlen müssen. :-?

Ok, danke :)

ich habe leider keine Ahnung von PKH. Gibt es irgendeine einfache Begründung dafür, die ich unserem lieben (geizigen) Mandanten sagen kann?

Nochmal :thx für die schnelle Hilfe

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:39
von Adora Belle
Die wirst Du ihm nicht geben wollen. Der Vergleich hätte anders geschlossen werden müssen, um den Mandanten von den Gerichtskosten freizuhalten.

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:41
von funnybunny1989
Adora Belle hat geschrieben:Die wirst Du ihm nicht geben wollen. Der Vergleich hätte anders geschlossen werden müssen, um den Mandanten von den Gerichtskosten freizuhalten.
Uuuuppppssss :patsch

jaaaaa dann werde ich wohl sagen, dass ist einfach so ;)

:thx

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:47
von icerose
Die Kostengrundentscheidung im Vergleich hätte den PKH-Mdt bereits berücksichtigen müssen. So, wie es da jetzt steht, muss jeder sein Drittel (von der Hälfte einer Gebühr) selbst zahlen. :sad:
Das hat mir jemand vor ein paar Jahren auf einem RVG-Seminar eingeprügelt - ich kann nicht mehr ganz genau sagen, wer das war. :-?

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:54
von funnybunny1989
icerose hat geschrieben:Die Kostengrundentscheidung im Vergleich hätte den PKH-Mdt bereits berücksichtigen müssen. So, wie es da jetzt steht, muss jeder sein Drittel (von der Hälfte einer Gebühr) selbst zahlen. :sad:
Das hat mir jemand vor ein paar Jahren auf einem RVG-Seminar eingeprügelt - ich kann nicht mehr ganz genau sagen, wer das war. :-?
:thx

alles klar, herzlichen Dank :)

Re: PKH für nur einen Mandanten - was ist mit Gerichtskosten

Verfasst: 11.06.2018, 13:59
von Adora Belle
Es muss entweder die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen werden, oder es muss eine Kostenentscheidung im Vergleich getroffen werden, die der beabsichtigten gerichtlichen Entscheidung entspricht. Mit anderen Worten - der PKH-Mandant muss Entscheidungsschuldner sein, dann sind die GK von der PKH gedeckt. Wenn der PKH-Mandant freiwillig Kosten übernimmt, dann muss er die, als Übernahmeschuldner, trotz PKH tragen. Die Regelung dazu findest Du in §31 Abs.3 und 4 GKG.