PKH für Berufungsbeklagten
Verfasst: 18.05.2018, 11:58
Hallo in die Runde.
Ich vertrete auf PKH-Basis den Berufungsbeklagten, der erstinstanzlich als Kläger die Sache voll gewonnen hat. Nun habe ich in der Berufungsinstanz die Verteidigungsanzeige geschickt und PKH-Antrag gestellt. Jetzt liegt die Berufungsbegründung vor und ich erwarte in Kürze einen 522-er Beschluss, bzw. dessen Ankündigung. Über meinen PKH-Antrag ist noch nicht entschieden.
Was sollte ich unter Abrechnungsgesichtspunkten nun tun? Ich habe bisher keinen Sachantrag gestellt. Sollte ich das nun tun? Unbegründet? Bisher ist über den PKH-Antrag ja noch nicht entschieden worden.
Mir ist das Urteil des BGH bekannt, wonach der Antrag auf PKH nicht abgelehnt werden darf, nur weil das Gericht einen 522 Beschluss erlassen will, aber das hilft mir irgendwie nicht bei der Frage, ob ich auf die Berufungsbegründung jetzt anworten soll, oder nicht um hinterher beigeordnet zu werden.
Kennt sich jemand in diesen Dingen aus? Dank und Gruß, Lore
Ich vertrete auf PKH-Basis den Berufungsbeklagten, der erstinstanzlich als Kläger die Sache voll gewonnen hat. Nun habe ich in der Berufungsinstanz die Verteidigungsanzeige geschickt und PKH-Antrag gestellt. Jetzt liegt die Berufungsbegründung vor und ich erwarte in Kürze einen 522-er Beschluss, bzw. dessen Ankündigung. Über meinen PKH-Antrag ist noch nicht entschieden.
Was sollte ich unter Abrechnungsgesichtspunkten nun tun? Ich habe bisher keinen Sachantrag gestellt. Sollte ich das nun tun? Unbegründet? Bisher ist über den PKH-Antrag ja noch nicht entschieden worden.
Mir ist das Urteil des BGH bekannt, wonach der Antrag auf PKH nicht abgelehnt werden darf, nur weil das Gericht einen 522 Beschluss erlassen will, aber das hilft mir irgendwie nicht bei der Frage, ob ich auf die Berufungsbegründung jetzt anworten soll, oder nicht um hinterher beigeordnet zu werden.
Kennt sich jemand in diesen Dingen aus? Dank und Gruß, Lore