Seite 1 von 1

Beratungshilfe - Strafsache

Verfasst: 02.03.2018, 13:45
von maxmaxi
Hallo alle zusammen,

unsere Mandantin kam mit der Zahlungsaufforderung der STA bzgl. der Geldstrafe und der Kosten zu uns. Wir haben mit der STA eine Ratenzahlung für die Mandantin ausgehandelt. Im erteilten Berechtigungsschein steht "Strafsache (Prüfung des Strafbehls vom..). Der Strafbefehl war übrigens schon rechtskräftig. Meine Frage nun: Kann ich nur die Beratungsgebühr für Strafsachen abrechnen oder aber die Geschäfts- und sogar die Einigungsgebühr.

Danke bereits jetzt für die Hilfe.

Re: Beratungshilfe - Strafsache

Verfasst: 02.03.2018, 13:51
von Adora Belle
In Strafsachen ist die Vertretung nicht gedeckt. Also nur die Beratungsgebühr. Eigentlich auch nicht mal die, weil Ihr nicht das gemacht habt, was Gegenstand des Scheins ist.

Btw: Im Strafrecht gibt es keine Einigungsgebühren, schon gar nicht dafür, dass man bei der StA eine Ratenzahlung beantragt. Hier wäre ohne BerH allenfalls eine Einzeltätigkeit abzurechnen.

Re: Beratungshilfe - Strafsache

Verfasst: 02.03.2018, 17:48
von Maija
:zustimm

Re: Beratungshilfe - Strafsache

Verfasst: 07.03.2018, 09:42
von maxmaxi
Dankeschön