Gegner PKH Vergleich Gerichtskosten?

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Azubine089
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#1

04.01.2018, 07:58

Guten Morgen, endlich habe ich mich auch mal hier angemeldet :)

Ich bin Azubine im 2. Lehrjahr und bearbeite gerade eine Sache, wo dem Gegner PKH bewilligt wurde. Dann wurde im Verfahren ein Vergleich geschlossen und die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.

Wir haben die Gerichtskosten eingezahlt und jetzt ist meine Frage, was denn mit den hälftigen Gerichtskosten ist, die ja eigentlich die Gegenseite zahlen müsste. Ich habe schon meine Kollegin gefragt, die ist aber auch überfragt und unser Chef ist im Urlaub.

Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

:thx
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icerose
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#2

04.01.2018, 08:29

Weil dem Gegner PKH bewilligt wurde, wird "dessen" Teil der Gerichtskosten auch von der Staatskasse erstattet werden.
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Soenny
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#3

04.01.2018, 08:32

Ich wäre ja eher für einen Ausgleichsantrag ;)
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#4

04.01.2018, 08:33

Muss ich da jetzt einen Antrag stellen oder kommt das alleine?

Wenn ich einen Antrag stellen muss, wie muss der dann ausschauen?

Danke
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Sputnik85
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#5

04.01.2018, 08:36

Azubine089 hat geschrieben: Wenn ich einen Antrag stellen muss, wie muss der dann ausschauen?
Guten Morgen,

störbere mal im Forum (Suchfunktion), dazu wurde schon einiges geschrieben.

Gruß
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Soenny
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#6

04.01.2018, 08:40

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#7

04.01.2018, 09:20

Soenny hat geschrieben:Guckst du hier:

http://www.foreno.de/rvg-ab-1-8-2013-f9 ... n#p1977960

;)


Danke Soenny aber das ist doch der Gerichtskostenausgleich mit der Festsetzung gegen den Gegner direkt und nicht gegen die Staatskasse (wie icerose gemeint hat) oder

Oder soll ich dann den Gegner zur Zahlung auffordern
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icerose
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#8

04.01.2018, 09:30

Azubine089 hat geschrieben:aber das ist doch der Gerichtskostenausgleich mit der Festsetzung gegen den Gegner direkt
das ist richtig so. Festgesetzt wird gegen den Gegner, zahlen dürfte jedoch die Staatskasse.

Ich hab das oben so kurz geschrieben, weil ich das bisher nie (wenn es nur um Gerichtskosten geht) beantragen musste. Läuft hier automatisch. Also Entschuldigung bitte. :oops:
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#9

04.01.2018, 09:32

Es zahlt auch der Gegner, zumindest müßte er das, da die Staatskasse nur seine Kosten trägt, nicht aber die der Gegenseite und um solche Kosten handelt es sich hier die zum Ausgleich kommen.
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#10

04.01.2018, 09:51

icerose hat geschrieben:
Azubine089 hat geschrieben:aber das ist doch der Gerichtskostenausgleich mit der Festsetzung gegen den Gegner direkt
das ist richtig so. Festgesetzt wird gegen den Gegner, zahlen dürfte jedoch die Staatskasse.

Ich hab das oben so kurz geschrieben, weil ich das bisher nie (wenn es nur um Gerichtskosten geht) beantragen musste. Läuft hier automatisch. Also Entschuldigung bitte. :oops:


Danke icerose, aber irgendwie verstehe ich das mit der Zahlung der Staatskasse nicht, da Soenny dann geschrieben hat, dass der Gegner das zahlt, weil die Staatskasse ja nur seine Kosten trägt.

Ich werde jetzt den Gerichtskostenausgleich beantragen und wenn ich dann den Beschluss habe, die Gegenseite zur Zahlung auffordern. Habe ich das so richtig verstanden :wink1

Danke für eure Hilfe!
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