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abgewiesener VKH-Antrag wegen fehlender Unterlagen

Verfasst: 08.12.2017, 18:14
von BestAgerSilver
Sofortige Beschwerde oder neuer Antrag????
Ihr Lieben, ich habe folgendes Problem:
Der Mandant hat, der deutschen Sprache nicht mächtig, die vom Gericht angeforderten Unterlagen für seinen VKH-Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, kam dann zu uns in die Kanzlei, wir haben uns zur Sache gemeldet und bekamen dann die Ablehnung des VKH-Antrages.

Sollen wir nun sofortige Beschwerde einlegen und die Unterlagen nachreichen oder aber einfach nochmal neu VKH beantragen. Es steht angeblich nirgendwo, dass man für eine Sache nur 1x VKH beantragen kann.....Chefin weiß da grad auch nicht so recht, was wir machen sollen.

Danke schon mal für Eure Infos!
Liebe Grüße

Re: abgewiesener VKH-Antrag wegen fehlender Unterlagen

Verfasst: 10.12.2017, 22:42
von paralegal6
Stellt ihr einen neuen Antrag ist dieser nicht rückwirkend sprich die bis jetzt angefallenen Kosten werden nicht erstattet. Hemmung / Verjährungsprobleme kann es bei einem neuen Antrag auch geben. Was war denn der Grund für die Ablehnung? Wenn es nur die Verspätung war würde ich es wohl mit Rechtsmittel versuchen. Muss aber der RA entscheiden. Beim Familienrecht ist es ja meistens so, dass eine Partei das Verfahren absichtlich in die Länge zieht indem sie Unterlagen verspätet einreicht, das mögen Richter und die Gegenseite nicht wirklich