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PKH-Vorschuss anrechnen?

Verfasst: 03.12.2017, 11:39
von unique
Hallo ihr Lieben,

wir haben hier zwei Fälle, wo ich PKH-Vorschuss beantragt habe im Oktober diesen Jahres. Nun ist gegen den Beklagten ( Jobcenter - Sozialrecht) ein Urteil gesprochen worden, wonach dieser unsere Kosten vollständig zu tragen hat. Stelle ich jetzt eine Kostenrechnung gegenüber dem Jobcenter und rechne den PKH-Vorschuss an, so dass sich das Gericht die schon an uns ausgezahlten Kosten vom Jobcenter wiederholt? Oder rechne ich das nicht an und zahle den PKH-Vorschuss an das Gericht zurück?

LG

Re: PKH-Vorschuss anrechnen?

Verfasst: 03.12.2017, 13:55
von skugga
Unter dem Vorbehalt, dass ich nicht weiß, ob im Sozialrecht mal wieder alles anders ist: Weder noch. Du rechnest die PKH komplett gegenüber der Staatskasse ab unter Berücksichtigung des erhaltenen Vorschusses und parallel dazu stellst Du einen KfA nach § 126 ZPO (! - nicht nach § 104), in dem Du die nach der PKH-Schlussrechnung anfallenden durch die Staatskasse zu erstattenden Gebühren angibst, damit die Differenz auf Euren Namen (daher der Antrag nach § 126 ZPO) gegen den Gegner festgesetzt wird.

Re: PKH-Vorschuss anrechnen?

Verfasst: 04.12.2017, 10:01
von unique
oh vielen Dank, so würde ich das normal auch machen. Unser Sozialgericht ist leider so, dass sie immer froh sind, wenn keine Kostenanträge gestellt werden und hat es gerne, dass man direkt mit dem Jobcenter abrechnet.

Re: PKH-Vorschuss anrechnen?

Verfasst: 04.12.2017, 10:17
von Adora Belle
Im Sozialrecht gibt es keine Differenz, die Rahmen gelten für Wahl- und PKH-Anwalt gleichermaßen. Auch unser Sozialgericht möchte am liebsten, dass direkt mit dem Gegner abgerechnet wird. Meine Kollegen hier fahren so einen Mittelweg. Die stellen KFA mit der Maßgabe, dass auf die Festsetzung verzichtet wird, wenn das JC in der beantragten Höhe die Vergütung anerkennt und auszahlt.

Re: PKH-Vorschuss anrechnen?

Verfasst: 07.12.2017, 09:21
von Herthamaus
Guten Morgen :wink2

Ich schließe mich dem mal an... Im Eilverfahren haben wir PKH bekommen und einen Vorschuss(Verfahrensgebühr) berechnet. Nun trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits und über eine Verfahrensgebühr hinaus kann ich nichts abrechnen. Stelle ich jetzt trotzdem einen KFA?