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PKH, Festsetzung weiterer Vergütung, beide Perteien PKH

Verfasst: 03.05.2017, 10:58
von Kikki
Hallo :wink1

ich benötige wieder mal Eure Hilfe bei folgendem Fall:
Beide Parteien haben PKH ohne Raten erhalten. Wenn der Gegner unterliegt, erstattet er dann auch die "weitere Vergütung", obwohl er selbst PKH bekommt und zwar ohne Raten? (§ 123 ZPO?) ich kann mir das schlecht vorstellen:kopfkratz

Re: PKH, Festsetzung weiterer Vergütung, beide Perteien PKH

Verfasst: 03.05.2017, 12:35
von Pepples
Ja. Die PKH deckt immer nur die Gebühren des eigenen Anwalts. Die Differenz zu den Regelgebühren kannst Du nach § 126 ZPO festsetzen lassen.

Re: PKH, Festsetzung weiterer Vergütung, beide Perteien PKH

Verfasst: 29.05.2017, 16:12
von Kikki
Danke, Pepples, für Deine Antwort!

Mir ist aber nicht so ganz klar, ob die Differenzgebühren vom unterlegenen Gegner auch erstattet werden, da er auch PKH ohne Raten bekommt, was eben heißen würde, dass der RA erstmal auf seinen PKH-Gebühren sitzen bleibt?