Notarvertrag nach Rechtskraft Scheidung
Verfasst: 02.02.2017, 12:21
Wir haben hier eine umfangreiche Scheidungssache (VKH) in welcher wir uns außergerichtlich mit der Gegenseite auch bezgl. anderer Angelegenheiten (Hausrat, Umgang, Sorgerecht, Hausgrundstück etc.) geeinigt haben. Die Einigung hat der gegn. RA als Vordruck dem Gericht vor Scheidungstermin geschickt und wir und die Gegenseite haben beantragt, das zu protokollieren und VKH auf Mehrvergleich zu erstrecken. Die Richterin hat sich aber geweigert den Vergleich zu Protokoll zu nehmen.
Nach Rechtskraft der Scheidung sind die Eheleute dann zum Notar um die Einigung im Notarvertrag festzulegen. Der Notartermin war nun leider nach Rechtskraft der Scheidung.
Habe ich trotzdem die Möglichkeit, die 1,5 Einigungsgebühren über VKH abzurechnen oder geht das nicht weil die Scheidung schon rechtskräftig war?
Die Differenzverfahrensgebühr kann ich ja, soweit ich gelesen habe, auf alle Fälle über VKH abrechnen, da wir die Protokollierung ja immerhin beantragt haben.
Was meint ihr?
Nach Rechtskraft der Scheidung sind die Eheleute dann zum Notar um die Einigung im Notarvertrag festzulegen. Der Notartermin war nun leider nach Rechtskraft der Scheidung.
Habe ich trotzdem die Möglichkeit, die 1,5 Einigungsgebühren über VKH abzurechnen oder geht das nicht weil die Scheidung schon rechtskräftig war?
Die Differenzverfahrensgebühr kann ich ja, soweit ich gelesen habe, auf alle Fälle über VKH abrechnen, da wir die Protokollierung ja immerhin beantragt haben.
Was meint ihr?