Neu im BerHG
Verfasst: 30.06.2016, 08:48
Guten Morgen alle zusammen,
was das Thema Beratungshilfe angeht, bin ich ganz neu auf dem Gebiet. Hatte sonst nur mit Unternehmensinsolvenzen zu tun.
Ich würde gerne allgemein wissen, wie ich eine "größere" Beratung über BerH abrechnen kann.
Wir haben jetzt einen Mandanten, der möchte mit unserer Hilfe in die Regelinsolvenz (kleines IN). Also kein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan. Kann ich das nur mit der Beratungsgebühr abrechnen? Stehe da gerade etwas auf dem Schlauch....
Viele Grüße und einen angenehmen Tag
Nadine
was das Thema Beratungshilfe angeht, bin ich ganz neu auf dem Gebiet. Hatte sonst nur mit Unternehmensinsolvenzen zu tun.
Ich würde gerne allgemein wissen, wie ich eine "größere" Beratung über BerH abrechnen kann.
Wir haben jetzt einen Mandanten, der möchte mit unserer Hilfe in die Regelinsolvenz (kleines IN). Also kein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan. Kann ich das nur mit der Beratungsgebühr abrechnen? Stehe da gerade etwas auf dem Schlauch....
Viele Grüße und einen angenehmen Tag
Nadine