Hallo,
ich habe mal folgende Frage:
Die Scheidung läuft, eingeleitet vom Gegner. Wir wollen jetzt für unsere Mandantin einen Antrag stellen auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt als Verbund dann. Ich habe schon gelesen, dass man für diesen Antrag dann erneut Verfahrenskostenhilfe beantragen muss, für die Scheidung ist VKH gewährt worden. Müssen wir jetzt beantragen, die VKH auch auf diesen Antrag zu erstrecken oder wirklich einen neuen Antrag stellen? Und reicht ihr dann noch einmal das Formular VKH ein oder kann man dann auf das bereits vorliegende verweisen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
LG
Antrag VKH bei neuem Antrag Scheidung
- niva
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das reicht aus.ReNo hat geschrieben:Müssen wir jetzt beantragen, die VKH auch auf diesen Antrag zu erstrecken
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