VKH & Notarvertrag

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arcangel71
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#1

13.07.2015, 09:37

Hatte jemand von Euch schon einmal diese Konstellation:

Wir stellen Scheidungs- und VKH-Antrag.

Vor Beendigung des Scheidungsverfahrens schließen die Eheleute einen Notarvertrag, wonach die Kosten des Scheidungsverfahrens die Beteiligten zu gleichen Teilen tragen.

Kann man am Ende die VKH abrechnen und vom "Gegner" noch die Hälfte der Wahlanwaltsgebühren verlangen ?

Oder bekommt man Probleme mit der VKH Bewilligung, wenn das Gericht erfährt, dass der "Gegner" sich an den Kosten zu beteiligen hat ?!
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.07.2015, 09:37

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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arcangel71
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#3

13.07.2015, 10:53

Pepples hat geschrieben:Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)
Ergänzung erledigt, sorry !
arcangel71
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#4

21.07.2015, 12:41

Niemand ?!
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