Ehepartnerberücksichtigung beim Einkommen?

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Jani80

#1

30.03.2015, 15:03

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe hier auf hilfreiche Antworten.
Ich bin 34 Jahre jung und als Rechtsanwaltsfachangestelle bei einer Beteiligungsgesellschaft angestellt (ca 1,3 Jahre). Zuständig in dieser Firma bin ich für alles was mit Insolvenz zu tun hat und zum Eintreiben unserer Garantie-/Bürgschaftsansprüche. Hat also im Großen und Ganzen nicht viel mit dem allg. Kanzlei-Alltag zu tun.
Ich habe gerade einen Fall, in dem darum geht, dass uns gegenüber jemand eine Garantie für die Zahlung einer Summe X abgegeben hat, falls seine Firma in die Inso geht. Nun will/kann er die volle garantierte Summe nicht zahlen und machte uns ein Angebot zur Zahlung einer geringeren Summe (etwa 50%). Nun will ich seine Einkommensverhältnisse prüfen, ob er wir den Vergleich annehmen können.
Traue mir eigentlich gar nicht die nachfolgende Frage zu stellen, aber ich bin mir eben nicht sicher :kopfkratz :
Muss ich das Einkommen und ein ev. Grundstück seiner Frau mit berücksichtigen bei den Vermögenswerten?
Sie hat mit der Forderung uns gegenüber nichts zu tun. Nur er hat die Garantie abgegeben (Geschäftsführer der damaligen Gesellschaft).
Ich würde sie raus nehmen bei der Berechnung. Aber er bekommt wohl z. Zt. nur Rente, ihr gehört das Haus.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Die besten Grüße, Jani80
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Anahid
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#2

30.03.2015, 16:58

Sorry, aber auch wenn Du mal unseren Beruf erlernt hast, bin ich der Meinung, dass das hier unter Rechtsberatung läuft, da es sich ja um eine Forderung Deiner jetzigen Arbeitgeberfirma handelt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jani80

#3

01.04.2015, 11:45

Hallo Anahid,
vielen Dank für die Antwort. Ich dachte, man da eine allgemeine Auskunft bekommen, da ich im Internet nicht viel gefunden habe. In den PKH und VKH-Anträgen muss zwar der Lebens-/Ehepartner angegeben werden, aber ob dieser wirklich bei der Beurteilung einer Ratenzahlung o.ä. eine Rolle spielt, ist nicht ersichtlich.

Dennoch vielen Dank.
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Pepples
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#4

01.04.2015, 19:57

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