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PKH des Insolvenzverwalters

Verfasst: 30.03.2015, 12:03
von ReNoFa2009
Hallo Ihr Lieben,

wir haben eine Klage eines Insolvenzverwalters gewonnen. Der hatte PKH bewilligt bekommen und wir eine vollstreckbare Ausfertigung des KFBS. Jetzt kommt der IV mit Masseunzulänglichkeit. Ich finde das total ungerecht. Er bekommt PKH und wir bleiben auf unseren Kosten sitzen obwohl er das Verfahren angestrebt hat.

Gibt es denn so gar keine Möglichkeit?

Re: PKH des Insolvenzverwalters

Verfasst: 30.03.2015, 12:43
von Kanzleihund
Abwarten, den oft wird die Masseunzulänglichkeit später beseitigt und das Geld kommt. Persönliche Haftung des Insolvenzverwalter (§§ 60, 61 InsO) greift nur, wenn die Klageerhebung die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllt - d.h. de facto nie. Insbesondere wenn ein Richter im Rahmen des Prozesskostenhilfeprüfungverfahrens die Erfolgsaussicht bejaht.

Im Übrigen ist es doch nicht nur bei Insolvenzverwaltern allgemeines Lebensrisiko, dass man von jemanden verklagt wird, bei dem später nicht mal das Gelbe vom Ei zu holen ist.