Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage in eigener Sache. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Im Dezember 2014/Januar 2015 musste mein Sohn vor dem Familiengericht prozessieren. Es ging um das Umgangsrecht mit seinen beiden Kindern. Hierzu wurde ihm PKH gewährt. Die Raten, die er seit Januar zurück zahlen muss, wurden auf € 80,00 monatlich festgelegt.
Nun ist er seit Februar Vater eines weiteren Kindes.
Kann die PKH-Rückzahlung jetzt neu berechnet werden unter Zugrundelegung von drei unterhaltsberechtigten Kindern? Oder kann er eine Neuberechnung jetzt - nachdem das Verfahren und auch die PKH-Bewilligung ja schon beendet sind - jetzt nicht mehr erfolgen?
Vielen Dank schon mal
PKH-Raten
- Rumpelstilzchen
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Deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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