Hallo
Folgenden Fall hab ich auf meinem Tisch liegen:
Dem Mandant wurde vor ein paar Jahren für den Rechtsstreit PKH bewilligt. Er sollte nun im Rahmen der Überprüfung seine Vermögensverhältnisse erneut darlegen. Nach mehrmaligen Mahnungen durch das Gericht ist er dieser Aufforderung nur teilweise nachkommen. Die PKH wurde rückwirkend abgewiesen.
Wir haben gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt und weitere Nachweise übersandt. Die sofortige Beschwerde wurde nun zurückgewiesen.
Gibt es jetzt für uns noch irgendeine Möglichkeit hiergegen vorzugehen?
Ich denke, wenn die PKH tatsächlich rückwirkend aufgehoben wird, werden wir unser Geld nie sehen
PKH und sofortige Beschwerde abgelehnt
- Liesel
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Gegen die Beschwerdeentscheidung gibt es kein Rechtsmittel mehr.
Die PKH-Vergütung wird nicht von euch zurückgefordert, sondern vom Mandanten.
Sollten Differenzgebühren entstanden sein, können diese jetzt dem Mandanten in Rechnung gestellt und bei Nichtzahlung nach 11 RVG festgesetzt werden.
Die PKH-Vergütung wird nicht von euch zurückgefordert, sondern vom Mandanten.
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LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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- Tine Dea
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Da dein Rechtsmittel bereits zurückgewiesen wurde, dürftest du kein Rechtsmittel mehr haben. Da ja der Fall offensichtlich schon etwas älter ist, dürftet ihr zumindest schon die PKH-Vergütung erhalten haben, so dass euch nur noch eine eventuelle Differenz zwischen PKH- und Wahlanwaltsvergütung zusteht. Die könntet ihr beim Mandanten einfordern und wenn der nicht zahlt, gegen ihn festsetzen lassen.
Edit: Liesel war schneller
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Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Genau, die PKH-Vergütung haben wir bereits erhalten. Also, hab ich das jetzt richtig verstanden, dass die Erstattung der PKH-Gebühren direkt von unserem Mandanten angefordert werden und durch uns nichts weiteres zu veranlassen ist?
Na das ist ja super!
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- jojo
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Naja, ggf noch einen 11er
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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