VKH, obsiegt, aber Gegner (lebt in Russland) zahlt nicht

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Inkasso-Tante
Forenfachkraft
Beiträge: 122
Registriert: 25.11.2013, 10:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

11.11.2014, 14:49

Hallo zusammen!

Also wir haben unsere Mandantin in einer familienrechtlichen Sache vor Gericht vertreten und haben vollständig obsiegt.
Der Anspruchsgegner, dem keine VKH bewilligt wurde (wurde auch nicht beantragt), muss sämtliche Kosten tragen.

Da er allerdings in Russland lebt und sich schlicht weigert zu zahlen, sind uns ziemlich die Hände gebunden.
Das heißt, es ist zwar alles tituliert im KFB, aber eine Vollstreckung kann aktuell (auch wenn der Gegner das Geld hat) nicht stattfinden.

Gibt es nun eine Möglichkeit, die Kosten doch noch aus der Staatskasse erstatten zu lassen, so dass die Staatskasse die Kosten vom Anspruchsgegner einziehen muss und unsere Mandantin nicht auf unseren Kosten "sitzen bleibt"?

Oder gibt es eine Möglichkeit, die Kosten doch noch gegen den in Russland lebenden Gegner zu vollstrecken?

Ich bin für jede Hilfe und jeden Tipp dankbar.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

11.11.2014, 14:54

Genau diese Konstallation ist der Grund dafür, dass man immer zunächst die PKH anmelden sollte und nur die Differenz zur Wahlanwaltsgebühr nach § 126 festsetzen lassen sollte.

Wenn PKH bewiligt wurde, kannst Du natürlich auch jetzt noch abrechnen. Aber dann muss auch der Kfb geändert werden, weil die PKH-Gebühren auf die Staatskasse übergehen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

11.11.2014, 14:59

Pepples hat geschrieben:Wenn PKH bewiligt wurde, kannst Du natürlich auch jetzt noch abrechnen. Aber dann muss auch der Kfb geändert werden, weil die PKH-Gebühren auf die Staatskasse übergehen.
Ich glaube, im Rpfl.-Forum wurde mal die Auffassung vertreten, daß genau das nicht mehr möglich ist, wenn bereits die Festsetzung der vollen Gebühren nach 104 ZPO erfolgte. :kopfkratz
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

11.11.2014, 15:01

:kopfkratz Echt? Ich machs ja immer richtig rum, darum hab ich da nie weiter nach gesucht. :mrgreen:
Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall erstmal ... Wir wissen ja auch: 3 Rechtspfleger, 4 Meinungen. :irre :pfeif
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

11.11.2014, 15:18

Versuch macht klug. 8)

Ich rechne in der Regel auch erst über PKH ab, es sei denn, ich bin mir ganz sicher, daß Gegner Kosten erstattet.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3166
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#6

11.11.2014, 15:50

Mh, ich würde gegen Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des KFBs auszahlen.

Wie man in Russland vollstreckt, weiß ich nicht.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#7

11.11.2014, 17:15

Pepples hat geschrieben: Wir wissen ja auch: 3 Rechtspfleger, 4 Meinungen. :irre :pfeif
Nana, nur 4? Mal nicht so bescheiden! :mrgreen:

Die Meinung laut Rpfl.-Forum habe ich noch nicht gelesen, halte sie in der Form aber auch für absurd. Wenn mir die vollstreckbare Ausfertigung eingereicht wird, erfolgt die Einziehung bzw. Einschränkung des Titels und es wird die VKH-/PKH-Vergütung angewiesen.

jojo hat geschrieben: Wie man in Russland vollstreckt, weiß ich nicht.
Seit der aktuellen Krise nebst Sanktionen wahrscheinlich gar nicht... :roll:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#8

11.11.2014, 19:29

jojo hat geschrieben:Mh, ich würde gegen Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des KFBs auszahlen.

Wie man in Russland vollstreckt, weiß ich nicht.
Sehe ich genauso. Anders würde ich es nur sehen, wenn ich positiv wüsste, dass die Gegenseite die Aufrechnung erklärt hat. Aber davon ist hier ja nicht die Rede. Bitte dem Vergütungsantrag die vollstreckbare Ausfertigung des KFB's beifügen, damit der Übergang auf die Staatskasse dort vermerkt werden kann. Insoweit kann dann die Staatskasse vollstrecken (oder es sein lassen :wink: ).
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#9

11.11.2014, 20:18

Na guckt mal, 3 Rechtspfleger und 1 (i.W. eine) Meinung, kaum zu glauben :duckrenn
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#10

11.11.2014, 20:46

Sei man froh, dass ich keine Emanze bin, sonst hätte es heißen müssen: Drei RechtspflegerINNen. Oder wie sich das schreibt im Feminismus. :lol:
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
Antworten