nachträgliche Beiordnung bei Prozesskostenhilfe
Verfasst: 24.10.2014, 13:08
Hallo,
ich komme gerade ins Schwitzen. Habe für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme Pkh beantragt und gleichzeitig Weitergabe an die GVZ-Verteilerstelle beantragt. Habe aber die Beiordnung vergessen. Somit wurde Pkh bewilligt ohne Beiordnung. Aufgefallen ist mir dieser Umstand jedoch erst, nachdem der ZV-Antrag beim GVZ einging. Der ZV-Antrag wurde vom GVZ noch nicht bearbeitet. Er schickt ihn mir jetzt zurück.
Jetzt meine Frage:
Kann ich jetzt noch den bereits erlassenen Pkh-Bewilligungsbeschluss zurückgeben und neuen beantragen, in dem ich dann natürlich die Beiordnung beantrage? Oder habe ich jetzt alles noch schlimmer gemacht und der Pkh-Beschluss ist jetzt verbraucht? Oder muss ich jetzt doch mit dem bereits erlassenen Pkh-Beschluss die ZV beantragen, kann dann aber nicht unsere Kosten über die Landeskasse abrechnen?
ich komme gerade ins Schwitzen. Habe für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme Pkh beantragt und gleichzeitig Weitergabe an die GVZ-Verteilerstelle beantragt. Habe aber die Beiordnung vergessen. Somit wurde Pkh bewilligt ohne Beiordnung. Aufgefallen ist mir dieser Umstand jedoch erst, nachdem der ZV-Antrag beim GVZ einging. Der ZV-Antrag wurde vom GVZ noch nicht bearbeitet. Er schickt ihn mir jetzt zurück.
Jetzt meine Frage:
Kann ich jetzt noch den bereits erlassenen Pkh-Bewilligungsbeschluss zurückgeben und neuen beantragen, in dem ich dann natürlich die Beiordnung beantrage? Oder habe ich jetzt alles noch schlimmer gemacht und der Pkh-Beschluss ist jetzt verbraucht? Oder muss ich jetzt doch mit dem bereits erlassenen Pkh-Beschluss die ZV beantragen, kann dann aber nicht unsere Kosten über die Landeskasse abrechnen?