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nachträgliche Beiordnung bei Prozesskostenhilfe

Verfasst: 24.10.2014, 13:08
von Melanie
Hallo,
ich komme gerade ins Schwitzen. Habe für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme Pkh beantragt und gleichzeitig Weitergabe an die GVZ-Verteilerstelle beantragt. Habe aber die Beiordnung vergessen. Somit wurde Pkh bewilligt ohne Beiordnung. Aufgefallen ist mir dieser Umstand jedoch erst, nachdem der ZV-Antrag beim GVZ einging. Der ZV-Antrag wurde vom GVZ noch nicht bearbeitet. Er schickt ihn mir jetzt zurück.

Jetzt meine Frage:
Kann ich jetzt noch den bereits erlassenen Pkh-Bewilligungsbeschluss zurückgeben und neuen beantragen, in dem ich dann natürlich die Beiordnung beantrage? Oder habe ich jetzt alles noch schlimmer gemacht und der Pkh-Beschluss ist jetzt verbraucht? Oder muss ich jetzt doch mit dem bereits erlassenen Pkh-Beschluss die ZV beantragen, kann dann aber nicht unsere Kosten über die Landeskasse abrechnen?

Re: nachträgliche Beiordnung bei Prozesskostenhilfe

Verfasst: 24.10.2014, 13:11
von Liesel
Für eine normale ZV wirst du eh keine Beiordnung erhalten.

Re: nachträgliche Beiordnung bei Prozesskostenhilfe

Verfasst: 24.10.2014, 15:22
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