Hallo,
ich komme gerade ins Schwitzen. Habe für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme Pkh beantragt und gleichzeitig Weitergabe an die GVZ-Verteilerstelle beantragt. Habe aber die Beiordnung vergessen. Somit wurde Pkh bewilligt ohne Beiordnung. Aufgefallen ist mir dieser Umstand jedoch erst, nachdem der ZV-Antrag beim GVZ einging. Der ZV-Antrag wurde vom GVZ noch nicht bearbeitet. Er schickt ihn mir jetzt zurück.
Jetzt meine Frage:
Kann ich jetzt noch den bereits erlassenen Pkh-Bewilligungsbeschluss zurückgeben und neuen beantragen, in dem ich dann natürlich die Beiordnung beantrage? Oder habe ich jetzt alles noch schlimmer gemacht und der Pkh-Beschluss ist jetzt verbraucht? Oder muss ich jetzt doch mit dem bereits erlassenen Pkh-Beschluss die ZV beantragen, kann dann aber nicht unsere Kosten über die Landeskasse abrechnen?
nachträgliche Beiordnung bei Prozesskostenhilfe
- Liesel
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Für eine normale ZV wirst du eh keine Beiordnung erhalten.
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