Hallo, unser Mandant ist selbständig und will PKH beantragen. Das neue PKH-Recht sieht ja vor, dass Einkommensänderungen von mehr als 100,00 EUR dem Gericht mitgeteilt werden müssen. Selbständige haben ja ein monatlich schwankendes Einkommen, für welchen Zeitraum gilt das dann bei ihnen? Kann man da die Durchschnittswerte für einen bestimmten Zeitraum nehmen und wenn ja, welcher Zeitraum?
Viele Grüße
Bianca
PKH für Selbständige
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Tja, gute Frage, einmalige Änderungen bei Einkommen interessieren nicht. Ich würde das Quartalsweise übersenden..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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