Antrag auf Prozesskostenhilfe und Klageentwurf

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Smettie87
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#1

23.07.2014, 12:44

Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe, dass mein Thema in der einigermaßen richtigen Gruppe gelandet ist :mrgreen:

Ich habe es schon soooo oft gemacht aber irgendwie stell ich mir zum ersten Mal folgende Frage:

Ich möchte in einer zivilrechtlichen Angelegenheit Klage einreichen aber unter der Bedingung, dass unserem Mandanten PKH gewährt wird.

Ich mache also einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und hänge den Klageentwurf hinten mit ran. Muss ich den Klageentwurf gleich beglaubigt und einfach nebst Anlagen ausfertigen oder würde das Gericht nochmal dazu auffordern, falls PKH gewährt wird? Im Grunde ist es ja Papierverschwendung, wenn man jedes Mal gleich die Ausfertigungen mitschickt (so wie ich es bisher getan habe).

:thx schonmal an alle die antworten und schwitzige Grüße aus Berlin!
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Anahid
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#2

23.07.2014, 13:17

Selbstverständlich müssen Abschriften beigefügt werden. Wie soll denn die Gegenseite ansonsten zu dem PKH-Antrag Stellung nehmen können, wenn sie den Inhalt der beabsichtigten Klage nicht kennt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Smettie87
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#3

23.07.2014, 13:23

Vielen Dank, das hätte man aber auch ein bisschen freundlicher formulieren können :cry:
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#4

23.07.2014, 13:24

Öhm.....sorry, aber keine Ahnung was Du da rausliest? Das war absolut nicht böse gemeint und lediglich eine Fragestellung meinerseits.
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