PKH und Zwangsvollstreckung - Mehrgebühren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Welche (Mehr-) Kosten fallen denn durch die (Mit-) Einziehung der RA-Kosten an?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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- Liesel
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Na das habe ich ja auch noch nicht gehört.
Das ist Quatsch. Eine Beiordnung in ZV-Sachen erfolgt - mit Ausnahme in Unterhaltssachen - (fast) nie.
788 Abs. 1 verweist auf 91 ZPO.
91 Abs. 2:
Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind in allen Prozessen zu erstatten.
Das ist Quatsch. Eine Beiordnung in ZV-Sachen erfolgt - mit Ausnahme in Unterhaltssachen - (fast) nie.
788 Abs. 1 verweist auf 91 ZPO.
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Hallo zusammen, ich habe gerade einen nochmaligen Anruf von der GVZ bekommen. Sie hat nochmals in der Kommentierung nachgesehen und festgestellt, dass wir unsere Kosten doch beigetrieben bekommen. Sie weiß gar nicht, wie sie darauf kam.
Und ich hatte gerade so ein schönes "Schimpf"Schreiben gefertigt. Immer diese veschwendete Zeit.
Und ich hatte gerade so ein schönes "Schimpf"Schreiben gefertigt. Immer diese veschwendete Zeit.
- Liesel
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Alles andere hätte mich auch sehr gewundert.
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