Kosten der Beschwerde gegen VKH-Beschluss mit Ratenzhlg.

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bipe71
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#1

17.04.2014, 12:06

Moin,
schiebe jetzt schon etwas länger folgendes Problem vor mir her: Wir haben für eine Mdtin VKH in einer Scheidungssache beantragt. Das Gericht hat einen VKH-Beschluss mit Ratenzahlung erlassen. Hiergegen wurde dann von uns auf Wunsch der Mdtin Beschwerde (wg. der Ratenzahlung) eingelegt und wir haben beantragt, der Mdtin VKH ohne Ratenzahlung zu bewilligen. Das OLG hat es jedoch genauso wie das Amtsgericht gesehen und unsere Beschwerde abgewiesen, so dass die VKH weiterhin mit Ratenzahlung ist. Meine Frage ist jetzt, kann ich das Beschwerdeverfahren auch noch abrechnen (gegenüber der Mdtin)?
Sonnige Grüße
Bipe
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Liesel
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#2

17.04.2014, 12:10

Jep.
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bipe71
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#3

16.06.2014, 12:39

:thx
Hab ich gemacht und siehe da, die Mandantin hat auch gezahlt.
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