Neue Vordrucke

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jojo
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#1

09.01.2014, 08:22

So, die neuen Vordrucke für BerH, PKH und VKH sind nun (endlich) da und für neue Verfahren zwingend zu verwenden.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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Soenny
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#2

09.01.2014, 08:28

:thx Jojo ;) BerH habe ich schon gefunden, hast du für PKH/VKH einen Link?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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jojo
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#3

09.01.2014, 08:43

Nein nur internen Kram, ich musste auch grade feststellen, dat da vorläufig steht. Nun grübel ich, ob vorläufig zwingend bedeutet..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Pepples
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#4

09.01.2014, 08:48

http://www.jm.nrw.de/BS/formulare/proze ... l_zp1a.pdf

Hier steh auch vorläufig. Ich nehm die erstmal. :pfeif
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Soenny
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#5

09.01.2014, 08:56

jojo hat geschrieben:Nein nur internen Kram, ich musste auch grade feststellen, dat da vorläufig steht. Nun grübel ich, ob vorläufig zwingend bedeutet..

Wenn nix offiziell, dann nix zwingend, für mich jedenfalls nicht :mrgreen:
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jojo
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#6

09.01.2014, 09:21

Tja, genau darüber streiten wir hier grade... :pfeif
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Rosemarie88
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#7

09.01.2014, 09:23

Ich habe bereits das PKH Formular gefunden und das Abrechnungs-Formular für Beratungshilfe.

Wie sieht es denn mit der Beantragung nachträglicher Beratungshilfe aus? Das Formular habe ich noch nicht gefunden? :(

Und zählt die 4-Wochen-Frist für die Beantragung nachträglicher Beratungshilfe erst für Akten seit dem 1. Januar 2014? :roll:

:thx
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Pepples
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#8

09.01.2014, 09:26

Das ist auch auf der Seite der Justiz NRW zu finden: http://www.jm.nrw.de/BS/formulare/berat ... AG_I_1.pdf

Da die Änderungen erst zum 1.1.14 in Kraft getreten ist, gilt die 4-Wochen-Frist naturgemäß auch erst BRH-Sachen seit dem 1.1.14. :wink:
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Rosemarie88
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#9

09.01.2014, 09:30

Dankeschön :thx :thx :D
ManuTob
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#10

09.01.2014, 09:31

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