Frage bzgl. PKH-Festsetzung

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manida1982
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#1

15.10.2013, 10:05

Hallo, ich brauche Eure Hilfe bzgl. ein PKH-Festsetzung.

Wir sind Kläger und haben Klage eingereicht am 08.02.13 über EUR 10.0000.
Am 09.09.13 wurde dann PKH-Antrag gestellt, welcher auch am 25.09.13 bewilligt wurde, allerdings ohne Festsetzung des Streitwertes.
Am 25.09.13 erging ein Streitwertbeschluss über 105.641,00 EUR.

So nun zu meiner Frage, mein Chef will, dass ich eine 1,3 VG + 1,2 TG über den "überschießenden Teil" gegenüber der Staatskasse abrechne.
Was meint er mit "überschießenden Teil" ????

Hätte jetzt so über Staatskasse abgerechnet:

SW: 105.641,00
1,3 VG
1,2 TG
nach Tabelle § 49

Oder muss ich gesondert den Streitwert für PKH nochmals festsetzen lassen?

LG und vielen Dank vorab
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Liesel
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#2

15.10.2013, 10:06

Wo kommt denn jetzt der höhere SW her?
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#3

15.10.2013, 10:09

Klagantrag wurde zwischendurch geändert.
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#4

15.10.2013, 10:14

Und wann wurde die Klage erweitert?

Lass dir doch bitte nicht alles aus der Nase ziehen. Es kommt hier ja darauf an, ob in der PKH-Bewilligung der niedrige oder der hohe Streitwert gemeint ist. Gegenüber der Staatskasse kannst du nur für den bewilligten Gegenstandswert abrechnen. Und was er mit "überschießender Teil " meint, wirst du wohl den Chef fragen müssen.
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#5

15.10.2013, 10:14

Ich gehe mal davon aus, daß das vor Bewilligung der PKH geschehen ist. Insofern dürfte der komplette SW von der PKH umfaßt sein.
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#6

15.10.2013, 10:17

Klaganträge wurde am 09.09.13 zurückgenommen und ein neuer Antrag gestellt, woraus sich der höhere SW ergibt, gleichzeitig wurde dann PKH beantragt
manida1982
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#7

15.10.2013, 10:18

Also würde ich es jetzt so verstehen, dass SW 105.641,00 komplett die PKH umfasst und ich so wie oben beantrage?!
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#8

15.10.2013, 10:23

Die Anträge wurden zurückgenommen? Okay, ich frag lieber nicht weiter.

Wenn die PKH sowieso für den neuen Antrag beantragt und bewilligt wurde, versteh ich die Frage gar nicht. Das hat ja mit dem 10.000 EUR-Antrag gar nix mehr zu tun.

Die PKH-Gebühren sind übrigens bei über 30.000 EUR gedeckelt.
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#9

15.10.2013, 10:24

Für´s nächste Mal: Ein vollständiger Sachverhalt von Anfang an erleichtert vieles. :wink:
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#10

15.10.2013, 10:28

Ja, die Frage bezog sich ja hauptsächlich auf den "überschießenden Teil" - was damit gemeint ist....
Dachte das kommt häufiger vor.... Mache sonst PKH-Sachen nie.... :(
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