Guten morgen alle zusammen !,
wie haben eine einstweilige Anordnung erwirkt (GewSchG). Keine mündliche Verhandlung. PKH wurde bewilligt. Das Gericht hat sie nicht für sofort vollstreckbar erklärt.
Die Zustellung hat im Parteibetrieb zu erfolgen.
Ist die Zustellung noch von der PKH Bewilligung gedeckt? (Sofern der Gegner widerspricht würde die Verhandlung fortgesetzt), oder gehört dies schon zu Maßnahmen der Zwangsvollstreckung für die gesondert Prozesskostenhilfe beantragt werden muss?
Danke für Eure Antwort, aber § 119 ZPO gibt nichts her...
Zustellkosten Beschluss einstw. AO
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Ich würde es mit in die PKHAbrechnung nehmen.
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Hallo,
ich habe auch eine einstw. AO erwirkt. Ich habe auch die Frage, wer die Kosten trägt. Wir haben kein PKH, sondern RSV. Bislang kannte ich es so, dass die einstw. Anordnung von Amts wegen zugestellt wird (§ 214 FamFG). Bislang habe ich nie eine Rn. vom GV erhalten. Nunmehr rief mich zunächst das Gericht an, dass die Einstweilige erlassen ist, wir sollen die abholen und zum Gerichtsvollzieher bringen. Dann habe ich mit dem GV telefoniert und er gab mir Recht, dass er es hätte bekommen müssen direkt vom Gericht zur Zustellung. Ich denke, weil es Freitag war, hatte das Gericht einfach keine Lust mehr. Er hat es dann am nächsten Tag bei Gericht abgeholt und zugestellt. Nun bekomme ich die Rn. dafür vom GV. Kann das sein??? Bei einer Amtszustellung?
LG
ich habe auch eine einstw. AO erwirkt. Ich habe auch die Frage, wer die Kosten trägt. Wir haben kein PKH, sondern RSV. Bislang kannte ich es so, dass die einstw. Anordnung von Amts wegen zugestellt wird (§ 214 FamFG). Bislang habe ich nie eine Rn. vom GV erhalten. Nunmehr rief mich zunächst das Gericht an, dass die Einstweilige erlassen ist, wir sollen die abholen und zum Gerichtsvollzieher bringen. Dann habe ich mit dem GV telefoniert und er gab mir Recht, dass er es hätte bekommen müssen direkt vom Gericht zur Zustellung. Ich denke, weil es Freitag war, hatte das Gericht einfach keine Lust mehr. Er hat es dann am nächsten Tag bei Gericht abgeholt und zugestellt. Nun bekomme ich die Rn. dafür vom GV. Kann das sein??? Bei einer Amtszustellung?
LG