Zustellkosten Beschluss einstw. AO

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
schreibschnell
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 06.09.2013, 09:17
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

06.09.2013, 09:22

Guten morgen alle zusammen !,

wie haben eine einstweilige Anordnung erwirkt (GewSchG). Keine mündliche Verhandlung. PKH wurde bewilligt. Das Gericht hat sie nicht für sofort vollstreckbar erklärt.

Die Zustellung hat im Parteibetrieb zu erfolgen.

Ist die Zustellung noch von der PKH Bewilligung gedeckt? (Sofern der Gegner widerspricht würde die Verhandlung fortgesetzt), oder gehört dies schon zu Maßnahmen der Zwangsvollstreckung für die gesondert Prozesskostenhilfe beantragt werden muss?

Danke für Eure Antwort, aber § 119 ZPO gibt nichts her...
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#2

06.09.2013, 15:38

Ich würde es mit in die PKHAbrechnung nehmen.
Benutzeravatar
Bürostuhlakrobatin
Forenfachkraft
Beiträge: 148
Registriert: 09.03.2008, 21:24
Beruf: gel. Justizfachangestellte - jetzt RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

28.02.2015, 11:29

Hallo,
ich habe auch eine einstw. AO erwirkt. Ich habe auch die Frage, wer die Kosten trägt. Wir haben kein PKH, sondern RSV. Bislang kannte ich es so, dass die einstw. Anordnung von Amts wegen zugestellt wird (§ 214 FamFG). Bislang habe ich nie eine Rn. vom GV erhalten. Nunmehr rief mich zunächst das Gericht an, dass die Einstweilige erlassen ist, wir sollen die abholen und zum Gerichtsvollzieher bringen. Dann habe ich mit dem GV telefoniert und er gab mir Recht, dass er es hätte bekommen müssen direkt vom Gericht zur Zustellung. Ich denke, weil es Freitag war, hatte das Gericht einfach keine Lust mehr. Er hat es dann am nächsten Tag bei Gericht abgeholt und zugestellt. Nun bekomme ich die Rn. dafür vom GV. Kann das sein??? :kopfkratz Bei einer Amtszustellung?

LG
Antworten