Freistellung von Kostenforderungen der Justizkasse

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andrea88
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 17.03.2009, 17:24

#1

23.05.2013, 14:19

hallo alle zusammen!

müsste euch zum folgendem thema um hilfe bitten, da ich nicht weiterkomme...:

in einer familiensache (zugewinn) hat unsere mandantin PKH ratenfrei erhalten. wir haben uns mit dem gegner folgendermaßen geeinigt:

1. sie erhält eine ausgleichssumme i. h. v. 25.000 EUR
2. der gegner stellt sie von kostenerstattungsforderungen der justizkasse im hinblick auf die gewährte PKH bis zu einem betrag von 3.000 EUR frei.

soweit ist alles in ordnung. aber nun hat der gegner mitgeteilt, dass er nur die 25.000 EUR auf einmal bezahlen kann, die 3.000 EUR aber nur in 100-EUR raten.

jetzt ist meine frage: das familiengericht hat schon die 3.000 EUR von unserer mandantin gefordert, aber muss sie sie bezahlen? oder ist nicht der gegner in diesem fall der schuldner, wenn er sie durch vergleich über diese summe freigestellt hat?

bin langsam am verzweifeln, die anwälte wissen es auch leider nicht...

vielen dank schon mal
Jupp03/11

#2

23.05.2013, 14:49

eingestellt in falsches Fachgebiet.

Im übrigen wird es unerheblich sein, was die Parteien untereinander vereinbaren. Das betrifft nur das Innenverhältnis der Parteien.
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Soenny
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#3

23.05.2013, 15:49

Thema hier hin verschoben ;)
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