ein oder mehrere Abrechnungen

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ellimorelli
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#1

13.12.2012, 20:29

127

mich beschäftigt Folgendes: ich hab für zwei Minderjährige einen Pfüb gegen ihren Vater wegen Unterhalt gemacht. Die Beiden habe unterschiedliche Forderungen. Wegen den unterschiedlichen Forderungen hab ich auch zwei unterschiedliche 0,3 Gebühren berechnet. Jetzt, nachdem die PKH für die ZV bewilligt wurde, will ich die Abrechnung vornehmen. Kann ich das in einer Abrechnung machen oder ist es besser in 2? Es gibt auch nur ein Aktenzeichen.
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Kasimir1603
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#2

14.12.2012, 08:47

Ich vermute mal, dass es um Unterhaltsfordrungen geht? Also wo quasi jedes Kind nen eigenen Titel gegen den Vater hat?

Ich würde definitiv zwei Abrechnungen machen.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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rosa

#3

14.12.2012, 08:52

ich frage mich gerade, ob EIN Pfüb aus 2 Unterhaltstiteln für jeweils verschiedene Gläubiger statthaft ist. Wie sieht das denn dann mit der Rangfolge aus?
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Kasimir1603
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#4

14.12.2012, 08:59

Gerade wegen der Rangfolge wird es wohl oft gemacht.
Ciao Kasi

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ellimorelli
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#5

14.12.2012, 10:56

also der PfÜb wurde nicht beanstandet. ich hatte gestern Abend dann auch 2 Abrechnungen gemacht.

:thx
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