![Smilie :smile:](./images/smilies/icon_smile.gif)
ich habe folgendes Problem:
Wir haben in einer Sache Beratungshilfe beantragt, die jedoch nur für die mündliche Beratung bewilligt wurde. Dies wurde beim Eingang des Scheins übersehen, so dass ich über die 2503 abgerechnet habe.
Jetzt bemängelt das Gericht das natürlich. Mein Anwalt ist in der Sache allerdings auch schriftlich tätig geworden - dass nur mündliche Beratung gewährt wurde, hat ja keiner gesehen -, so dass er nun gern auch mehr verdienen würde.
Gibt es eine Möglichkeit noch etwas gegen den Berechtigungsschein vorzubringen, so dass dieser abgeändert wird. So etwas wie ein "Rechtsbehelf"? Wäre ja dann auch generell mal interessant, wenn sowas auffällt.
Vielen Dank schon mal und frohes Schaffen
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