Reisekosten Mandant bei VKH

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Ciara
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#1

20.06.2012, 10:42

:wink1

Ich kann ja, wenn der Mandant VKH hat und eine weitere Anreise hat beantragen, dass er eine Bahnfahrtkarte erstattet bekommt.

Was mach ich denn bei einem Mandanten aus den USA? :pfeif Der Mandant hat VKH mit Raten bekommen und ist im Juli für zwei Wochen in Deutschland. Leider sieht es grad schlecht aus, dass wir in diesen zwei Wochen einen Termin hinkriegen bei Gericht (einfache Ehescheidung). Er hätte ja nun erhebliche Kosten, wenn er noch einmal aus den USA einreisen müsste.
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Adora Belle
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#2

20.06.2012, 10:45

Der Mandant kann doch zu Hause persönlich angehört werden. Eine Anreise ist nicht notwendig. Die wird ihm auch niemand erstatten, denke ich.
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#3

20.06.2012, 10:47

In den USA angehört werden?
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#4

20.06.2012, 10:57

Jep, in der Botschaft. Wenn er unbedingt angehört werden will. Ansonsten reicht es doch, wenn der Anwalt zum Termin kommt. Hab ich jedenfalls noch nicht erlebt, daß in solchen Fällen nicht von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden wurde.
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#5

20.06.2012, 10:58

Aber für die Ehescheidung muss man doch angehört werden, oder nicht!?
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#6

20.06.2012, 11:08

Jaha, das Gericht soll anhören. Das geht aber innerhalb Deutschlands auch vor einem anderen Gericht, und außerhalb Deutschlands z.b. bei der Deutschen Botschaft. Ihr könntet auch anregen, daß in den 2 Wochen angehört wird, während der Mandant in Deutschland ist. Oder, daß von der Anhörung abgesehen wird. Lies mal ein bißchen in §128 FamFG. Wenn der Mandant z.b. deutlich zeigt, daß er nicht an Anhörung interessiert ist und auf Ladung nicht erscheinen wird, kann auch von der Anhörung abgesehen werden. Das läßt sich regeln.
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#7

20.06.2012, 11:11

Wir haben schon versucht, einen Anhörungstermin in den zwei Wochen, in denen er hier ist, zu kriegen, aber das gestaltet sich wohl schwierig.

Okay, dann werde ich noch einmal mit Chefin Rücksprache halten, Danke! :thx
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#8

22.06.2012, 15:05

Mein Mann war vor unserer Ehe schon mal verheiratet und zum Scheidungstermin (1998) wurde weder sein persönliches Erscheinen angeordnet noch eine Anhörung am jetzigen Wohnort, obwohl das Gericht nur 2,5 Std. Autofahrt entfernt lag.

Er ist anstandshalber aber trotzdem hingefahren.

Die neuen Bestimmungen nach dem FamFG sind bestimmt nicht strenger als damals.
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#9

27.06.2012, 16:58

:wink1

Ich noch einmal. Es wurde jetzt ein Termin bestimmt und Mandant ist auch persönlich geladen. Wie sieht es jetzt mit den Kosten für die Anreise aus den USA bei VKH aus?
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#10

27.06.2012, 17:00

Antrag auf Übernahme der Reisekosten stellen.
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