pkh-beschluss ohne beiordnung

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Nordlicht
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#1

10.05.2012, 12:57

hey ihr alle zusammen...
hab ma wieder nen problem...

haben einen pkh-beschluss ohne beiordnung meiner anwältin erhalten, da der entsprechende antrag nicht gestellt wurde...
der fehler is leider erst jetzt aufgefallen - der beschluss aber schon aus dem jahre 2011...

kann ich die beiordnung irgendwie noch nachholen - neu beantragen? und wenn ja - wie?
was is hier zu berücksichtigen?

über schnelle antworten wahnsinnig dankbar...

:roll:
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Soenny
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#2

10.05.2012, 17:18

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

15.05.2012, 11:15

hallo forenoteam,
habe mein profil abgeändert und meine beruf der rechtsanwaltsfachangestellten - schwerpunkt zv - abgegeben.

es wäre sehr hilfreich, wenn ihr mich nun freischalten würdet, da die angelegenheit mit zeitdruck hier zu bearbeiten ist und wir hier im büro echt nicht wissen, was wir tun sollen.

vielen dank!!!!
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Adora Belle
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#4

15.05.2012, 11:20

Ist denn das Verfahren bereits beendet? Eine nachträgliche Beiordnung ist nicht möglich.

Du bist übrigens "freigeschaltet". Es geht nur darum, daß hier keine unerlaubte Rechtsberatung stattfinden soll, deshalb ist die Berufsangabe und der berufliche Bezug der Fragestellung zwingend notwendig.
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