Abrechnung mit RSV höhere Gebühren als zugestanden
Verfasst: 11.04.2012, 10:16
Hallo Ihr Lieben,
in einer sozialrechtlichen Angelegenheit habe ich einen KFA über Höchstgebühren mit Begründung etc. beantragt.
Die Gegenseite ist allenfalls bereit die Mittelgebühr zu zahlen und das SG Berlin geht diesem natürlich nach und setzt nur
die Mittelgebühren fest. Mein Chef möchte nicht in Erinnerung gehen, sondern gegenüber der RSV abrechnen. Diese jedoch wird sich auf die KF somit Mittelgebühr berufen. Eigentlich schon vorauszusehen.
Gibt es etwas, wonach die RSV die Gebühr zahlen müssen?
Es liegt doch im Ermessen des RA nach § 14 RVG die Gebühren zu bestimmen.
in einer sozialrechtlichen Angelegenheit habe ich einen KFA über Höchstgebühren mit Begründung etc. beantragt.
Die Gegenseite ist allenfalls bereit die Mittelgebühr zu zahlen und das SG Berlin geht diesem natürlich nach und setzt nur
die Mittelgebühren fest. Mein Chef möchte nicht in Erinnerung gehen, sondern gegenüber der RSV abrechnen. Diese jedoch wird sich auf die KF somit Mittelgebühr berufen. Eigentlich schon vorauszusehen.
Gibt es etwas, wonach die RSV die Gebühr zahlen müssen?
Es liegt doch im Ermessen des RA nach § 14 RVG die Gebühren zu bestimmen.