PKH-Erklärung verspätet; Bewilligung ab "falschem Datum"?
Verfasst: 14.03.2012, 21:01
Hallo Leute,
mir ist was Blödes passiert. Haben Mitte Dezember beim Arbeitsgericht Klage eingericht i.V.m. PKH-Antrag. Die PKH-Erklärung konnten wir damals nicht mitschicken, weil die Mandantin sie falsch, unvollständig ausgefüllt hatte und auch (noch) fast keine Belege vorlegen konnte.
Ich hab in den kommenden Wochen ein paar Mal mit der Mandantin telefoniert, bis wir dann alle Infos und Unterlagen stückchenweise zusammen hatten. Und dann ist die Akte auf meinem To-Do-Stapel immer weiter nach unten gerutscht...
Nun war dann Ende Februar die Güteverhandlung beim Arbeitsgericht. Mein Chef hat dann in der Güteverhandlung gesagt, dass die Erklärung kurzfristig nachgereicht wird, was wir dann auch ca. zwei Tage später erledigt haben.
Nun kam der PKH-Bewilligungsbeschluss, dass wir beigeordnet werden und keine Raten angeordnet werden, was mich ja erst mal gefreut hat. Dummerweise gilt das alles ab dem Tag, an dem wir die PKH-Erklärung vorgelegt haben, was eben kurz nach der Güteverhandlung war.
Wir haben es jetzt einfach mal mit normal abrechnen probiert, haben aber natürlich die Mitteilung bekommen, dass wir nicht einen Cent PKH-Gebühren bekommen. Es liegt ein neues Urteil vor, wonach hier zukünftig strenger vorgegangen werden muss. Wir möchten doch bitte Beschwerde einlegen.
1. Ich glaub ich werd bekloppt, ich hab gelernt PKH-Beschwerde 1 Monat. Jetzt sagen viele 2 Wochen, sogar die Homepage niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit.
2. Mein Chef hat gesagt, dass ich mich mal an der Beschwerde/-begründung versuchen soll, was ich auch wirklich gern machen würde, weil es ja eben meine Schuld war. Jetzt suche ich natürlich Argumentationshilfen:
- Ich kenne das so, dass wir nach Klageeinreichung und spätestens bei Ladung die Aufforderung unter Fristsetzung erhalten, dass wir die PKH-Erklärung nachreichen sollen. Ist nicht passiert.
- Wir haben die PKH-Erklärung unverzüglich nach Aufforderung in der Güteverhandlung vorgelegt. Laut Rechtsprechung wurde in manchen Fällen noch PKH bewilligt, wenn die Erklärung in der Beschwerdeinstanz erst vorgelegt wurde.
- Dass es ein Büroversehen war, das der Mandantin nicht zugerechnet werden kann, ist ja auch nicht richtig.
- Meine Beschwerde muss ich ja dann dahingehend formulieren, dass der Beschluss (mit dem falschen Datum) aufzuheben und PKH seit Antragstellung/Klageeinreichung zu gewähren ist. Zur Begründung hätte ich dann halt jetzt den Sachverhalt geschildert, dass es ein Büroversehen war und die Erklärung (die im Übrigen als Unterschriftsdatum Ende Dezember 2011 trägt) unverzüglich mit Belegen nachgereicht wurde. Denkt ihr, dass sich das gut anhört? Oder sollte ich noch speziell auf andere Punkte hinweisen oder gar auf Urteile etc.?
Im Übrigen bin ich etwas verwirrt, weil das doch eigentlich bedeuten könnte, dass ich die Erklärung lieber gleich am Anfang unvollständig einreichen hätte sollen als verspätet aber vollständig? Argh! Ich hasse PKH!
Würde insbesondere zu meiner etwaigen Beschwerdebegründung noch ein paar Meinungen hören!
Vielen Dank!
LG
Mary
mir ist was Blödes passiert. Haben Mitte Dezember beim Arbeitsgericht Klage eingericht i.V.m. PKH-Antrag. Die PKH-Erklärung konnten wir damals nicht mitschicken, weil die Mandantin sie falsch, unvollständig ausgefüllt hatte und auch (noch) fast keine Belege vorlegen konnte.
Ich hab in den kommenden Wochen ein paar Mal mit der Mandantin telefoniert, bis wir dann alle Infos und Unterlagen stückchenweise zusammen hatten. Und dann ist die Akte auf meinem To-Do-Stapel immer weiter nach unten gerutscht...
Nun war dann Ende Februar die Güteverhandlung beim Arbeitsgericht. Mein Chef hat dann in der Güteverhandlung gesagt, dass die Erklärung kurzfristig nachgereicht wird, was wir dann auch ca. zwei Tage später erledigt haben.
Nun kam der PKH-Bewilligungsbeschluss, dass wir beigeordnet werden und keine Raten angeordnet werden, was mich ja erst mal gefreut hat. Dummerweise gilt das alles ab dem Tag, an dem wir die PKH-Erklärung vorgelegt haben, was eben kurz nach der Güteverhandlung war.
Wir haben es jetzt einfach mal mit normal abrechnen probiert, haben aber natürlich die Mitteilung bekommen, dass wir nicht einen Cent PKH-Gebühren bekommen. Es liegt ein neues Urteil vor, wonach hier zukünftig strenger vorgegangen werden muss. Wir möchten doch bitte Beschwerde einlegen.
1. Ich glaub ich werd bekloppt, ich hab gelernt PKH-Beschwerde 1 Monat. Jetzt sagen viele 2 Wochen, sogar die Homepage niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit.
2. Mein Chef hat gesagt, dass ich mich mal an der Beschwerde/-begründung versuchen soll, was ich auch wirklich gern machen würde, weil es ja eben meine Schuld war. Jetzt suche ich natürlich Argumentationshilfen:
- Ich kenne das so, dass wir nach Klageeinreichung und spätestens bei Ladung die Aufforderung unter Fristsetzung erhalten, dass wir die PKH-Erklärung nachreichen sollen. Ist nicht passiert.
- Wir haben die PKH-Erklärung unverzüglich nach Aufforderung in der Güteverhandlung vorgelegt. Laut Rechtsprechung wurde in manchen Fällen noch PKH bewilligt, wenn die Erklärung in der Beschwerdeinstanz erst vorgelegt wurde.
- Dass es ein Büroversehen war, das der Mandantin nicht zugerechnet werden kann, ist ja auch nicht richtig.
- Meine Beschwerde muss ich ja dann dahingehend formulieren, dass der Beschluss (mit dem falschen Datum) aufzuheben und PKH seit Antragstellung/Klageeinreichung zu gewähren ist. Zur Begründung hätte ich dann halt jetzt den Sachverhalt geschildert, dass es ein Büroversehen war und die Erklärung (die im Übrigen als Unterschriftsdatum Ende Dezember 2011 trägt) unverzüglich mit Belegen nachgereicht wurde. Denkt ihr, dass sich das gut anhört? Oder sollte ich noch speziell auf andere Punkte hinweisen oder gar auf Urteile etc.?
Im Übrigen bin ich etwas verwirrt, weil das doch eigentlich bedeuten könnte, dass ich die Erklärung lieber gleich am Anfang unvollständig einreichen hätte sollen als verspätet aber vollständig? Argh! Ich hasse PKH!
Würde insbesondere zu meiner etwaigen Beschwerdebegründung noch ein paar Meinungen hören!
Vielen Dank!
LG
Mary