VKH für Scheidung aber nicht für Folgesache

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Ciara
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#1

08.12.2011, 12:24

:wink1

Ich sitze schon seit Stunden über dieser Akte und weiß einfach nicht weiter.

Für die Ehescheidung haben wir VKH ohne Raten, aber für die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt nicht. Außerdem wurde ein Mehrvergleich geschlossen. Jetzt muss ich ja eigentlich die Streitwerte zusammenrechnen und abrechnen. Aber über VKH kann ich ja nur die Ehescheidung abrechnen und gegenüber der Mandantin den nachehelichen Ehegattenunterhalt und den Mehrvergleich. Aber dann rechne ich ja alles getrennt ab und nicht über die zusammengerechneten Streitwerte. Darf ich das so machen? Die VKH wird bestimmt auch demnächst aufgehoben, weil die Mandantin jetzt ordentlich Geld von ihrem Ex-Mann bekommt.
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lucy1510
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#2

08.12.2011, 13:17

Da hab ich mehrere Fragen:

Woraus resultiert der Mehrvergleich? Der nacheheliche Ehegattenunterhalt war auch rechtshängig, stimmt?

Sie die Verfahren miteinander verbunden worden?
Für den Fall, dass sie nicht miteinander verbunden sind, ist der Mehrvergleich zu beiden Verfahren erfolgt?
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Ciara
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#3

08.12.2011, 13:34

Ja, der nacheheliche Ehegattenunterhalt war rechtshängig. Die nacheheliche Ehegattenunterhaltssache wurde als Folgesache geltend gemacht. Ich kann nicht erkenne, dass diese extra verbunden wurde. Laufen aber unter dem gleichen Aktenzeichen.

In dem Mehrvergleich wurden nur Sachen wie: Abfindung, Verzicht Darlehensrückzahlung, PKW, Lebensversicherung und Steuer 2009 geltend gemacht.

Der Mehrvergleich erfolgte nur im Ehescheidungsverfahren und eA Trennungsunterhalt bzw. da nachehelicher Ehegattenunterhalt zum gleichen Aktenzeichen der Ehescheidung läuft wohl auch in diesem Verafhren. Im Protokoll steht, dass sowohl das Verfahren Trennungsunterhalt eA mit dem Az. .... sowie die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt aus dem Scheidungsverfahren Aktenzeichen ... mit der Vereinbarung erledigt sind.
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#4

08.12.2011, 14:59

Ehescheidung und nachehelicher Unterhalt sind eine Angelegenheit, die muss du zusammen abrechnen. Wenn der Mehrvergleich im Scheidungstermin bzw. Termin über den nachehelichen Unterhalt geschlossen wurde, dann musst du den auch hier abrechnen. EA Trennungsunterhalt ist eine eigene Angelegenheit, die du extra abrechnen musst.
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#5

08.12.2011, 15:06

Ja, dass ich Trennungsunterhalt eA gesondert abrechnen muss, ist mir klar. Das habe ich auch gemacht. Ich habe allerdings für das Ehescheidungsverfahren VKH und für die Folgesache und Vergleich nicht. Eigentlich müsste ich das ja, wie du bereits sagst, zusammen abrechnen. Ich kann ja aber gegenüber der Staatskasse nur das Ehescheidungsverfahren abrechnen und ggü. der Mandantin den nachehelichen Ehegattenunterhalt und den Vergleich. Aber dann ist es ja wieder getrennt. Versteht man, was ich meine?
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#6

08.12.2011, 15:20

Getrennt würde ich sagen, ist falsch. Wenn du alles zusammen abrechnest und dann die Regelgebühren des reinen Scheidungsverfahrens abrechnest, müsste es vielleicht gehen (weil wenn du alles zusammen abrechnst und dann nur die VKH-Gebühren abziehst, müsste der Mandanten ja auch den Teil zahlen über den er VKH hat) Da müsstest du mal über die Suchfunktion gehen, da gibt es glaub ich einiges über teilweise PKH-/VKH-Gewährung.
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#7

08.12.2011, 15:24

Bezieht sich der Mehrvergleich auf den nachehelichen Unterhalt, oder ist das noch ganz was anderes? Der müßte ja an sich im Verbund sein. Abrechnung wie @niva sagt. Wenn es noch zusätzlich einen Mehrvergleich gibt, dann müßt ich da nochmal extra drüber nachdenken. :roll:
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#8

08.12.2011, 15:26

Ne, im Mehrvergleich ging es um ganz andere Sachen. Also kein nachehelicher Unterhalt.
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#9

08.12.2011, 15:40

Also mir wäre am logischsten zwei Kostenrechnungen mit addierten Werten inkl. Mehrvergleich zu machen und bei der Rechnung an die Mandantin die VKH-Gebühren abzuziehen. Was anderes fiele mir jetzt spontan nicht ein.
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#10

08.12.2011, 15:44

Also für das Verbundverfahren machst Du eine PKH-Abrechnung für Scheidung/VA und eine Abrechnung an die Mandantin, in die Du alle Gebühren für Scheidung/VA/neU und den Mehrvergleich einbeziehst und die (fiktiven) Wahlanwaltsgebühren für Scheidung/VA abziehst. So müßte es m.E. stimmen.

Edit an Lucy: Man kann nicht einfach die VKH-Gebühren abziehen, sonst zahlt die Mandantin auf Gegenstände, für die sie ratenfreie PKH bekommen hat.
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