Arbeitsrecht: Abrechnung Rechtschutzversicherung
Verfasst: 09.09.2011, 10:22
Hallo,
ich brauche Hilfe bei folgendem Problem:
Wir haben in einer Arbeitsrechtsache Schriftverkehr mit der Gegenseite wegen Zeugniserteilung geführt. Wir wollen jetzt gegenüber der Rechtschutzversicherung abrechnen und haben den Mandanten gebeten uns dafür die Höhe seines Bruttomonatsgehalts mitzuteilen. Der Mandant antwortet uns leider seit Wochen nicht.
Wie könnte man jetzt ohne Angabe des Bruttomonatsgehalts gegenüber der RSV abrechnen? Kann man einen Schätzwert angeben oder so?
Danke schon mal für eure Antworten!
ich brauche Hilfe bei folgendem Problem:
Wir haben in einer Arbeitsrechtsache Schriftverkehr mit der Gegenseite wegen Zeugniserteilung geführt. Wir wollen jetzt gegenüber der Rechtschutzversicherung abrechnen und haben den Mandanten gebeten uns dafür die Höhe seines Bruttomonatsgehalts mitzuteilen. Der Mandant antwortet uns leider seit Wochen nicht.
Wie könnte man jetzt ohne Angabe des Bruttomonatsgehalts gegenüber der RSV abrechnen? Kann man einen Schätzwert angeben oder so?
Danke schon mal für eure Antworten!