PKH / VKH für Scheidungsfolgenvereinbarung wann stellen?

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Sabinchen0900
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#1

05.09.2011, 09:29

Guten Morgen,
es ist Montag früh und gleich erhalte ich eine Denksportaufgabe von Cheffe.

Angenommen, unsere Mandantin möchte sich einvernehmlich scheiden lassen und auch die Scheidungsfolgen aussergerichtlich klären. Da ein Grundstück im Spiel ist werden wir wohl um einen Notar nicht herumkommen. Das Trennungsjahr ist auch vorbei und ich soll jetzt einen Entwurf fertigen für Scheidung und PKH/VKH.

Jetzt mein Problem: Kann/muss ich jetzt bereits auch VKH für die "aussergerichtliche" Scheidungsfolgenvereinbarung stellen, vor allem, wird die auch genehmigt? Manche Gerichte verweigern dies ja. Wie handhabt Ihr das in solchen Fällen.

Wäre lieb wenn mir jemand antwortet, auch wenn es Montagmorgen ist :D

VG Sabine
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Liesel
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#2

05.09.2011, 09:32

Soll die Scheidungsfolgenvereinbarung gerichtlich protokolliert werden? Sind die Folgesachen alle im Notarvertrag geregelt oder nur die Grundstückssache?
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Sabinchen0900
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#3

05.09.2011, 09:43

Hallo Liesel,

angedacht ist eigentlich, die Scheidungsfolgenvereinbarung aussergerichtlich zu schließen und nur die Grundstückssache aus Kostengesichtspunkten notariell zu regeln.
Sabinchen0900
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#4

08.09.2011, 10:48

Liebe Kolleginnen,
ich weiß ja Ihr seid beschäftigt, aber ich bräuchte dringend mal einen kurzen Wink in der Sache. :thx
LG S.
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