Hallo,
ich brauche Hilfe bei folgendem Problem:
Wir haben in einer Arbeitsrechtsache Schriftverkehr mit der Gegenseite wegen Zeugniserteilung geführt. Wir wollen jetzt gegenüber der Rechtschutzversicherung abrechnen und haben den Mandanten gebeten uns dafür die Höhe seines Bruttomonatsgehalts mitzuteilen. Der Mandant antwortet uns leider seit Wochen nicht.
Wie könnte man jetzt ohne Angabe des Bruttomonatsgehalts gegenüber der RSV abrechnen? Kann man einen Schätzwert angeben oder so?
Danke schon mal für eure Antworten!
Arbeitsrecht: Abrechnung Rechtschutzversicherung
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 449
- Registriert: 24.02.2011, 19:48
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Mit dem Schätzwert würde ich es auf jeden Fall versuchen. Die genaue Tätigkeit dürfte sich ja aus dem Zeugnis ergeben.
Hoffentlich hat der Mandant keine Selbstbeteiligung vereinbart, sonst rennt ihr da auch noch hinterher.
Hoffentlich hat der Mandant keine Selbstbeteiligung vereinbart, sonst rennt ihr da auch noch hinterher.